Auch wir wohnen in einer Wohnanlage, die aus 56 Einheiten mit 3 Eingängen besteht. Die Wohnungen gehören unterschiedlichen Leuten, wir sind auch Eigentümer.
Haustierhaltung ist in der Hausordnung geregelt, allerdings mit Leinenpflicht auf dem Grundstück. Sie ist - bei uns - grundsätzlich erlaubt. Dennoch standen "wir" in den letzten drei Jahren auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlungen, weil einige Leute Angst vor unserer manchmal etwas lauten Dame haben und das thematisiert haben.
Für ein Hundeverbot wäre m. W. Einstimmigkeit erforderlich - und es würde nur für die Zukunft gelten.
Es gab z. B. auch Diskussionen, weil eine Eigentümerin ein Katzenschutznetz an ihrem Balkon angebracht hat. Aber das ist ein anderes Thema, denn die Balkone sind "Gemeinschaftseigentum".
Grundsätzlich kann trotz genereller Erlaubnis der Haustierhaltung der einzelne Eigentümer für seine Wohnung ein "Hundeverbot" aussprechen. Eine einzelne Hundeerlaubnis ist wohl nicht möglich.
Schau mal in die Hausordnung - so etwas sollte es eigentlich geben. Vielleicht steht da schon etwas drin.
Ansonsten wurde ja schon der Verwaltungsbeirat als Ansprechpartner genannt - wobei normalerweise die Hausverwaltung Bescheid wissen sollte.
Eigentlich ist es nicht normal, dass in einer grösseren Wohnanlage jeder einzelne Hund von der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden muss.
Wenn die Verwaltung sich aber schon so zickig anstellt, würde ich es nicht darauf ankommen lassen, einen Hund anzuschaffen, der möglicherweise nicht geduldet wird.... dann lieber etwas warten..... und schon mal bei den Nachbarn gut Wetter machen.
Liebe Grüsse
Gudrun