Hallo Tanja,
so eine Hübsche
Ich bin gespannt, was da noch alles auf uns zukommt
da wird schon noch einiges kommen, das sei Dir gewiss ![]()
Nochmal klein Toni , die Hündin meines Sohnes
Hallo Tanja,
so eine Hübsche
Ich bin gespannt, was da noch alles auf uns zukommt
da wird schon noch einiges kommen, das sei Dir gewiss ![]()
Nochmal klein Toni , die Hündin meines Sohnes
Stufenmatten sind ja nur dafür vorgesehen, dass ein Ausrutschen verhindert wird. Wenn das das einzige Problem ist, würde ich das versuchen und man bekommt sie problemlos wieder ab.
Wir haben sie vor ein paar Wochen ausgewechselt, denn irgendwann sind sie nicht mehr so ansehnlich
Aber dass so viele andere Hunde grundsätzlich Bullys meiden oder sie schlimm, gruselig, kacke finden, ist auch wieder sowas, was ich erst hier aus dem Forum kenne. Haben ja auch an anderer Stelle hier viele bestätigt, also wird das schon so sein.
Mit Bullys hatten meine Hunde bisher keine Probleme, lediglich bei einem, dessen Nasenatmung stark behindert war, er röchelt , hat Faro gesehen, dass er Land gewinnt und haute ab, aber sonst konnte ich nicht beobachten, dass es zu Problemen wegen der Optik kommt.
Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass das gut ausgeht und auch ganz fest, dass sich das mit deinem Sohn wieder einrenkt.
Danke für beides, aber mit dem Sohn sehe ich schwarz, weil wir nicht mal wissen, warum er den Kontakt abgebrochen hat und selbst von seinem Zwilingsbruder nichts mehr wissen will ![]()
Ist das nicht nur beim Enterben der Fall?
Das weiß ich ja nicht, aber das habe ich gelesen
ZitatErmittlung des Pflichtteilswert
Der Pflichtteilsanspruch beträgt grundsätzlich die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Für den Fall, dass z. B. ein Kind seinen Pflichtteil bei einem Berliner Testament einklagen will, entspräche seine Erbquote ¼ des Nachlasses, sofern es noch ein weiteres Kind gibt. Dementsprechend beträgt der Pflichtteil dann 1/8 des Nachlasswertes.
das ist aber auch kompliziert
kommt drauf an, wie tief es in die Materie geht... Wir machen (zum Glück) fast gar kein Erbrecht, daher hab ich vieles schon wieder vergessen.
Aber ich meine, dass es noch die ein oder andre Userin mit tiefergehenden Kenntnissen gibt
Kurz und bündig.
Mein Mann ist 2019 gestorben. Wir haben 2 Söhne, ein Haus, was uns zu gleichen Teilen gehört. Es liegt ein Berliner Testament vor, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen und sollte einer der Söhne vor dem Ableben des anderen Partners sein Erbanteil einfordern, bekommt er den Pflichtteil.
Nun ist genau das geschehen; ein Sohn will seinen Pflichtteil haben und ich habe gelesen, dass, wenn er den einfordert, sich der Pflichtteil auf die Hälfte reduziert. Ist das so?
Der Sohn war bei einem Anwalt und ich habe mir auch einen Anwalt genommen, obwohl mir das total widerstrebt, doch das tut jetzt hier nichts zur Sache
Ich brauche jetzt mal Eure Hilfe, doch bevor ich ausführlich schreibe möchte ich erst einmal wissen, ob sich jemand mit Erbrecht auskennt.
Kann man wohl in einer elektrischen Kaffeemühle auch Tabletten zerkleinern?
Müsste gehen, aber man kann auch einen Mörser nehmen. Bekommt man für wenig Geld
Uff, danke für die Warnung und den Tipp. Draußen sein ist wieder der reinste Streß für sie, ein normaler Monat im halben Jahr, das kann einfach nicht mehr angehen - sie wacht auch wieder nur
Der Alkohol ist nach 1 Std verflogen, deshalb schrieb ich, man solle es liegen lassen. Denke, der TA weiß mehr als manche Userin.
Pulsatilla muss man schon während der Läufigkeit geben, erst in der Schein Schwangerschaft bringt es nichts
Was mich jetzt wundert ist, dass diese Userin vor Kurzem nach Erfahrung in diesem Thread mit Hormeel fragte, wo sie sie anscheinend selber gemacht hat ![]()