kommt drauf an, wie tief es in die Materie geht... Wir machen (zum Glück) fast gar kein Erbrecht, daher hab ich vieles schon wieder vergessen.
Aber ich meine, dass es noch die ein oder andre Userin mit tiefergehenden Kenntnissen gibt
Kurz und bündig.
Mein Mann ist 2019 gestorben. Wir haben 2 Söhne, ein Haus, was uns zu gleichen Teilen gehört. Es liegt ein Berliner Testament vor, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen und sollte einer der Söhne vor dem Ableben des anderen Partners sein Erbanteil einfordern, bekommt er den Pflichtteil.
Nun ist genau das geschehen; ein Sohn will seinen Pflichtteil haben und ich habe gelesen, dass, wenn er den einfordert, sich der Pflichtteil auf die Hälfte reduziert. Ist das so?
Der Sohn war bei einem Anwalt und ich habe mir auch einen Anwalt genommen, obwohl mir das total widerstrebt, doch das tut jetzt hier nichts zur Sache