Der Hund liebt sein Herrchen nicht, er ist existenziell von ihm abhängig. Und die "Ausbildungspraktiken" wird er wohl vom Hundeplatz haben, die noch mittels Zwang ausbilden, nehm ich mal an. Auflehnen wird sich der Hund wahrscheinlich nicht, dazu hat er viel zu viel Angst.
Beiträge von mollrops
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Na, das ist schön, dass Du auch ein "Wechselbildchen" hast. Hat sich der Thread doch direkt gelohnt
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Zitat
Wie siehts n mit sowas aus?
http://file1.npage.de/000790/74/bilder/otto.gif
Bilder einstellen darf man ja glaub ich nicht.
Öhm, sorry und ich weiß natürlich nicht ob das auch als Ava geht?De3in Otto ist ja ne Wucht.
Danke für den Link, aber ich lass das erstmal so. Aber für meine HP - da würde ich direkt nochmal auf Dich zukommen ;-)
LG
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Naja, wirklich schön ist was anderes.
Aber vielen Dank für den tollen Tipp. :-), so hab ich meine drei wenigstens auf einen Blick dabei
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tja, erstellt hab ich eins, aber ist viel zu gross

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Zitat
Navi-Adresse:
Am Gundhof 2
WalldorfSchnüff, hab nen ortsunkundigen Navi *auf Jule guck*
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Vor längerer Zeit hat ein Mitglied die Arbeit zum Rettungshund sehr schön beschrieben:
ZitatAlles anzeigenHallo Lena,
erstmal kommt es darauf an, ob du Rettungshundesport im Verein machst oder in einer Rettungshundestaffel einer Hilfsorganisation (DRK, ASB, JUH, THW, Malteser) ehrenamtlich arbeitest.
Bist du nämlich in einer Hilfsorganisation tätig kommt zusätzlich zur Arbeit mit den Hunden noch die ehrenamtliche Tätigkeit. D. h. du wirst zusätzlich noch Sanitätsdienste (z. Bsp. Absicherungen bei Veranstaltungen) haben.Rettungshunde suchen menschliche Witterungen in Wald und Wiesen, eingestürzten Häusern und Trümmerfeldern. Die Ausbildung bis zur ersten Prüfung bedarf mindestens 2 Jahre regelmäßigen Trainings. Mit einer bestandenen Prüfung darfst du mit deiner Staffel an Einsätzen teilnehmen. Die Prüfung muss in festgelegten Abständen wiederholt werden, d.h. auch nach den ersten 2 Jahren ist die Ausbildung von dir und deinem Hund nicht beendet.
Das Training an sich ist sehr zeitaufwendig und kraftraubend. Entweder tigerst du zusammen mit deinem Hund durch ein dichtbewachsenes Suchgebiet, dir schnippen andauernd Dornenzweige ins Gesicht, deine Schuhe sind durchnässt und auf dem Rücken ein mindestens 5kg schwerer Rucksack. Oder du liegts teilweise stundenlang als "Vermisster" in einem Wald o. ä., auch wenn's regnet, saukalt oder barbarisch heiß ist. Denn trainiert wird bei jeder Witterung. Ein normaler Trainingstag dauert mindestens 4-6 Stunden, mindestens einmal die Woche, jede Woche. Zusätzlich zum Suchtraining kommt noch die Gehorsamsausbildung und die Geräteausbildung.
Der zukünftige Rettungshund sollte einen guten (aber nicht zu stark ausgeprägten) Beutetrieb haben und nicht ängstlich sein. Viel wichtiger ist allerdings die Eignung des Hundeführers (also du).
Du solltest körperlich und geistig belastbar sein.
Du solltest mit mindestens 10h pro Woche an Arbeitsaufwand rechnen.
Du solltest teamfähig und lernfähig sein(als Rettungshundeführer muss man Lehrgänge ablegen).
Du solltest ausgeglichen und geduldig sein, um auch in stressigen Situationen souverän und besonnen reagieren zu können.
Du solltest einen guten Umgangston mit Hund und auch Mensch haben.Die Ausbildung an sich kann man unter Umständen noch als Hobby ansehen, einen Einsatz nicht mehr. Hier geht es dann um Menschenleben.
Alles in allem ist es eine ehrenvolle, aber auch "undankbare" Aufgabe. Denn du wirst keine Pokale erkämpfen können und wenn du mitten in der Nacht zum Einsatz fährst wirst du auch kein Dankeschön bekommen. Denn DAS ist schließlich deine Arbeit.LG Sylvia
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Ja, es ist egal. Hunde haben nicht zu beissen. Erst recht nicht in Deiner Gegenwart.
Wenn Du und Dein Hund wegen eines Hundebisses angezeigt werdet, leitet die Dienststelle diesen Vorgang - zumindest ist es in Frankfurt so - direkt an das Ordnungsamt weiter. Und schwups, ist er als gefährlicher Hund registriert. UNd das heisst: Sachkundenachweis, der Hund darf nur allein geführt werden, Leinen- und Maulkorbzwang.
Je nachdem, bei welcher Gesellschaft er versichert ist, sogar Ausschluss aus der Haftpflicht, drastische Steuererhöhung.
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Hallo Babs, wie geht es denn Eurem Sorgenkind ?
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Zitat
Bei der Haftung von Tierhaltern unterstellt der Gesetzgeber, dass von Tieren grundsätzlich eine potenzielle Gefahr ausgeht. Wird daher durch ein Haustier ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Tierhalter grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Dazu reicht schon einfache Fahrlässigkeit aus.
Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Gefährdungshaftung, die zum Beispiel auch für Halter von Kraftfahrzeugen gilt.
Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welcher die Haftung von Tierhaltern regelt, kennt allerdings eine Ausnahme. Denn wird ein Schaden durch ein Haustier verursacht, welches dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dient, so besteht nur dann eine Haftungsverpflichtung, wenn der Geschädigte dem Tierhalter ein Verschulden nachweisen kann.
Dadurch wird aus der Gefährdungshaftung eine klassische Verschuldenshaftung. Denn die Beweislast trifft in solchen Fällen den Geschädigten und nicht, wie bei der Gefährdungshaftung, den Tierhalter.
Beisst Dein Hund - trotz Schild - einen Menschen, kann man Dich haftbar dafür machen.