Beiträge von mollrops

    Vor längerer Zeit hat ein Mitglied die Arbeit zum Rettungshund sehr schön beschrieben:

    Ja, es ist egal. Hunde haben nicht zu beissen. Erst recht nicht in Deiner Gegenwart.

    Wenn Du und Dein Hund wegen eines Hundebisses angezeigt werdet, leitet die Dienststelle diesen Vorgang - zumindest ist es in Frankfurt so - direkt an das Ordnungsamt weiter. Und schwups, ist er als gefährlicher Hund registriert. UNd das heisst: Sachkundenachweis, der Hund darf nur allein geführt werden, Leinen- und Maulkorbzwang.

    Je nachdem, bei welcher Gesellschaft er versichert ist, sogar Ausschluss aus der Haftpflicht, drastische Steuererhöhung.

    Zitat

    Bei der Haftung von Tierhaltern unterstellt der Gesetzgeber, dass von Tieren grundsätzlich eine potenzielle Gefahr ausgeht. Wird daher durch ein Haustier ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Tierhalter grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Dazu reicht schon einfache Fahrlässigkeit aus.

    Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Gefährdungshaftung, die zum Beispiel auch für Halter von Kraftfahrzeugen gilt.

    Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welcher die Haftung von Tierhaltern regelt, kennt allerdings eine Ausnahme. Denn wird ein Schaden durch ein Haustier verursacht, welches dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dient, so besteht nur dann eine Haftungsverpflichtung, wenn der Geschädigte dem Tierhalter ein Verschulden nachweisen kann.

    Dadurch wird aus der Gefährdungshaftung eine klassische Verschuldenshaftung. Denn die Beweislast trifft in solchen Fällen den Geschädigten und nicht, wie bei der Gefährdungshaftung, den Tierhalter.

    Quelle

    Beisst Dein Hund - trotz Schild - einen Menschen, kann man Dich haftbar dafür machen.