Ich kann ohne das schmatzen und schnarchen von meinem Hund schon gar nicht mehr einschlafen ;D
Beiträge von carma
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Ohje, das kann ja was werden.. Naja gut ich suche die neuen Herrchen aber auch gewissenhaft aus, von daher heißt es hoffen, das nichts schief geht.
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So ein :zensur: !
Aber dann stand da die Erlaubnis auch nicht im Mietvertrag? Hattet Ihr den Mietvertrag - ohwohl schon beim Umzug - noch gar nicht vorliegen? Denn wenn ich einmal einen Mietvertrag (inkl. schriflicher Erlaubnis zur Hundehaltung) abgeschlossen habe, kann doch der Vermieter nicht einfach sagen "ällerbätsch, das wird nun doch nix". Vertrag ist Vertrag.
Ne, die Erlaubnis hatten wir nur mündlich, schriftlich wollte er erst machen wenn die Hunde auch auf das Amt der Stadt gemeldet sind damit er die Hundemarkennummern mit eintragen kann. Hat mich gewundert aber naja, ich dachte es wird schon alles seine Richtigkeit haben.
Seitdem lasse ich mir alles immer schriftlich geben. -
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Und auf so was habt Ihr Euch eingelassen?
Ja, sonst hätte ich auf der Strasse gestanden. Weil dem Vermieter wo wir vorher fest ne Wohnung hatten mittem im Umzug einfiehl das er doch keine Hunde dulden möchte.
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Bei uns im Mietvertrag steht zb das der Vermieter die Halteerlaubnis jederzeit widerrufen kann.
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Gut, nehmen wir an ich vereinbare in dem Vertrag, dass ich den Hund jederzeit wieder mitnehmen kann, wenn er schlecht gehalten wird und tue das dann auch. Die Besitzer gehen dann damit vor Gericht, werde ich dann des Diebstahls bezichtigt?
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Also heißt das eigentlich wenn ich sehe das ein Welpe vom neuen Besitzer gequält wird kann ich nur dumm dastehen und zugucken (und warten bis der Tierschutz nach Alarmierung in die Gänge kommt)?
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Ich fahre einen Hyundai Lantra (Limosine) und da passt mein Hund und der meines Freundes auch locker auf die Rückbank. Da wir aber bald menschlichen Zuwachs bekommen, denken wir auch über einen Kombi nach.
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Ich bin gerade dabei einen Schutzvertrag zu entwerfen, der meinen Vorstellungen entspricht.
Unter anderem würde ich gerne eine Klausel einführen, bezüglich "Eigentumsvorbehalt" - nennt man doch so wenn man den Hund jederzeit wieder mitnehmen kann (?). Ich habe nämlich gelesen das ich bei einem normalen Schutzvertrag als ehemaliger Besitzer überhaupt nichts machen kann, wenn der Hund schlecht gehalten wird, außer den Tierschutz einschalten und das dauert ja nun manchmal leider sehr lange.
Nun frage ich mich aber, in wie weit dies überhaupt rechtswirksam ist, hat da jemand Ahnung von? Habe bereits das Forum durchsucht aber nichts passendes gefunden.
Wenn ich meinen Entwurf fertig habe, werde ich ihn auch noch von einem Anwalt prüfen lassen - man kann ja sehr viel falsch machen.
Danke schonmal für eure Antworten! -
Ich kenne einen Schäferhund-Cockerspaniel Mix der deiner Kira sehr ähnlich sieht. Anders gesehen sieht sie auch aus wie ein Labradormix aber bei ihr weiß ich halt wer die Eltern sind. lg carma