Zitat
NRW und ja für alle Tiere, nicht nur Hunde.
Also da habe ich ganz andere Erfahrungen in NRW gemacht.
Erstens darf kein Tierschutzverein einfach über die Herausgabe eines Hundes verfügen. Die haben rein rechtlich gar keine Handhabe dazu.
Wird ein Hund aus dem Besitz seines Halters entfernt haben darüber die Behörden zu entscheiden, spricht Amtsveterinäre. Einen Tierschutzverein kann jeder Gründen und es wäre wohl auch nicht gut wenn diese dann auch über die Besitzverhältnisse entscheiden dürften. Auch wenn es manchesmal besser für das Tier wäre.
Und ich habe es selbst in NRW erlebt wie die Behörden wegschauen. Und eine geeigneten Tierpsychologen drüberschauen lassen ist auch wohl eher eine Wunschvorstellung vielerorts.
Bei mir war es so das ich Notfallmäßig auf meine Kosten einen Tierarzt einschalten musste weil der Hund selbst zu schwach war um aufrecht koten zu können. Die Rippen des Hundes standen zentimeterweise nach außen so ausgemergelt war das arme Tier. Und trotzdem hat ihn der Amtsvet bei den Haltern belassen. Zwar unter Auflagen aber ehr blieb da. Und die Auflagen waren auch eine Farce.
Man darf auf keinen Fall wegschauen aber so traurig es ist sind die Grenzen der eigenen Handhabe doch nicht sehr weit gesteckt.
Schönen Gruß,
Frank