Manchmal hilft aber auch das ganze locken und lossprinten nichts, da bleibt das Böckchen stehen oder sitzen.
Beiträge von Cerridwen
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Bei mir wird nur getragen, wenn die Strecke zu lang war und der kleine eh nicht mehr laufen dürfte.
Ansonsten haben sie Beine und können laufen.
Wenn ich unser kleines bockendes Etwas immer hochnehmen würde, weil er mal keine Lust hat zu laufen, weil es regnet oder nass ist oder kalt, dann wüsste der sehr schnell, das er nur stur stehen bleiben muss, um getragen zu werden. -
Große Hunderassen kann man getrotzt umstellen, wenn sie mit dem Zahnwechsel durch sind.
Ich habe meinen Labrador - Border Collie Mix auch schon sehr früh umgestellt und unser kleiner ist gerade in der Umstellung und ist eine kleine Rasse. -
Entscheiden musst du schon selber.
Ich gebe kein Futter, wo Rübenschnitzel, Rübenraspel oder Rübenmus drin ist, aber dafür, darf das Futter bei mir Antioxidantien enthalten.
Es kommt immer auf deine eigenen Prioritäten an.
Fakt ist schon, das es ein versteckter Zucker ist. Ob die Zähne darunter leiden, hängt auch immer noch etwas von der Zahnpflege (Kausachen) und auch von der Konstitution deines Hundes ab. -
Gib etwas Öl oder Bierhefe mit ins Futter und schau mal was passiert.
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Ja aber wenn mir ein Tier gebracht wird und ich will es nicht wieder haben - also nicht zurückkaufen und das zumal am Telefon darauf hingewiesen wurden, das der Hund zurückgebracht werden soll - dann sage ich, sorry wir nehmen ihn nicht zurück, sie können ihn anderwaltig veräußern.
Niemand ist gezwungen, etwas wieder zurückzunehmen, was er nicht haben möchte und schon gar nicht, wenn es privat ist. Wenn ich aber dann so reagiere, das ich nach der Ankündigung, dass das Tier zurückgebracht wird, es annehme und wieder in meinen Haushalt aufnehme, dann kann ich nicht sagen ich zahle nicht. Die Entscheidung ob ja oder nein stand offen und es wurde ja gesagt.
Um die Willenserklärung abzugeben oder anzunehmen, muss ich nicht explizit gefragt werden, willst du den Hund zurück nehmen. -
Rübenmus ist der Mus aus der Zuckerrübe und meist ein Überbleibsel aus der Zuckerherstellung.
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Zitat
Die Themenstarterin hat geschrieben, sie hat ausschließlich Vorkaufsrecht vereinbart. Weder Rücknahme noch Rückerstattung des Kaufpreises.Ja aber sie hat ihn zurück genommen oder nicht?
Also hat doch mit dem Zurückbringen der Mensch seinen Wunsch des Verkaufes signalisiert und das sogenannte Vorkaufsrecht angeboten. Die Threadstellerin hat den Hund angenommen und ist entsprechend auf den Wunsch des Verkaufes eingegangen. Das sind zwei Willenserklärungen nämlich eine, den Wunsch des Verkaufes und der Abgabe und die zweite Erklärung den Wunsch des Kaufes und der Annahme des Tieres.
Wo ist dann also das Problem, den Kaufpreis zurück zu erstatten - wenn das Geld doch da ist? -
Wenn es gar nicht anders geht, dann frühstens mit einem Jahr. Aber wenn es irgend geht, würde ich warten, bis er wenigstens 3 ist oder gar noch älter. Dann kann man auch sehen, wie weit die Erziehung greift und wie man die Hormonenschleuder kontrollieren kann.
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Zitat
Vorkaufsrecht ist etwas völlig anderes. Es besagt nur, daß ich als Verkäufer bei Wiederverkauf der Sache, als Erster das Angebot des Kaufes bekomme.Nun aber die Threadstellerin sprach doch deutlich vom Vorkaufsrecht. Wenn sie das nicht wollte, warum nimmt sie denn dann den Hund an?
Vorkaufsrecht bedeutet doch, mir wird der Hund angeboten und entweder ich nehme ihn zurück, dann muss ich auch dafür zahlen oder ich nehme ihn nicht zurück und brauch auch nichts zahlen, nehme aber dafür in Kauf, das der Hund wo anders hin verkauft wird.Zum anderen ist es doch auch immer noch so, das entsprechendes Handeln eine Willenserklärung ist und wenn ich einen Hund angeboten und diesen annehme, dann ist das eine Willenserklärung, mit der ich zeige, das ich einverstanden bin, den Hund wieder zurückzunehmen - laut dem Schutzvertrag das Vorkaufsrecht - und mit dieser Willenserklärung zeige ich mich auch damit einverstanden, das ich einen entsprechenden Kaufpreis zahle. Dieser Preis kann ja gerne neu verhandelt werden.
Wenn man sich mal die Verkäufe von Bauern anschaut, dort gibt es auch keine Verträge, sondern es geht alles mit Handschlag, mit der die Willenserklärungen besiegelt werden.
Das ist keine Rechtsauskunft, sondern etwas, was mich noch an meinen Wirtschaftslehreunterricht erinnert.