Dann würde ich mir einen Anwalt nehmen und eine entsprechende Gegenanzeige erstatten, denn es sind ja auch Kosten angefallen sind.
Zusätzlich würde ich in dem Fall eine Meldung beim OA machen lassen.
Oder kam es bereits zu einer Gerichtsverhandlung mit entsprechender Verurteilung?
Weil die Staatsanwaltschaft darf keine Urteile und damit auch keine Zahlungsanweisungen verhängen und Strafen verteilen, das kann nur der Richter.
Kann es sein, das es eine Zahlungsaufforderung von einem normalen Rechtsanwalt ist?
Ich denke, es geht hier weniger um die Schuldfrage. Es sollte selbstverständlich sein, das man für die Kosten aufkommt, die entstanden sind, dann aber bitte beide Seiten. Denn der Kleine Hund hat ja schließlich auch eine Teilschuld und der Besitzer hat auch für entsprechende Kosten gesorgt.
Wenn es über eine Versicherung gelaufen wäre, dann wäre die Regulierung auch aufgeteilt worden.
Zudem sollte man noch mal auf die gegenseitige Rücksichtnahme zu sprechen kommen. Denn wenn ich als Hundehalter - gehe ja auch sehr oft mit 3 Hunden, wo von einer eine partielle Leinenarggression hat - meine Hunde anleine, hat das einen Grund, wenn ich dann noch darum bitte, das der mir ohne Leine entgegenkommende Hund zurückgenommen wird, habe ich meine Pflicht der Sicherung wahrgenommen. Denn nur weil ein Hund dort etwas schwierig ist, heißt das nicht, das er Aggressiv ist und alles um sich herum angreift. Wenn ich ihn also ganz nah an mich herannehme, kann ich verhindern, das er zu anderen Hund kommt, wenn aber ein Hund direkt in die Gruppe herein läuft, weil der Besitzer sich nicht reagiert, kann ich es nicht mehr verhindern.
Wenn ich mit meinen Hunden laufe und uns kommt ein Hund an der Leine entgegen, werden meine ja auch zurück gerufen.
Ich mache mir auch nicht immer Freunde, wenn ich es mir verbiete, das Hunde zu uns kommen. Aber ich ziehe doch dem Hund keinen Mauli auf, wenn ich ihn im Griff habe und ihn so kurz nehmen kann, das er an mir klebt.
Wir hatten mal eine ähnliche Situation, wo ich dann Hilfe von einem Polizisten bekommen habe. Dort ging es auch darum, das ich jemanden gebeten habe, seinen Hund nicht zu uns zu lassen und mich darauf dann beschimpfen lassen musste. Der Polizist meinte dann, für die Art der Aggression dieses Hundes ist er genügend gesichert. Wenn sie auf die Aufforderung nicht reagieren, gehen sie ein Risiko ein, das bei der Schadensregulierung mit einbezogen wird und so kann es passieren, das sie überhaupt kein Geld bekommen.