Na was steht denn im Kaufvertrag?
Steht da etwas in der Art gekauft wie gesehen? Oder bei Abgabe frei von ersichtlichen Krankheiten oder Verletzungen? Oder nach tierärztlicher Untersuchung für gesund befunden? Oder Abgabe nach tierärztlicher Untersuchung? Wenn ja, dann hast du kein Recht und kannst du an das Gewissen appellieren.
Steht so etwas gar nicht drin, könnte es sein, das du Rechte auf Ersatz hast.
Im Zweifelsfall lasse deinen Kaufvertrag von einem Anwalt prüfen. Wichtig wäre vielleicht auch ein Gutachten von deinem Tierarzt, in dem er dir bescheinigt, dass der Hund bereits bei Abgabe erkrankt war.
Nun es ist ja so, das du im Zweifel nachweisen musst, das der Hund schon krank war - in dem Fall mit den Parasiten infiziert war. Aber gerade das ist das schwerste im Fall von Erkrankungen und bei Welpen zeigen sich ja Symptome sehr schnell, weil das Immunsystem noch nicht ausgereift ist, was es um ein Vielfaches schwerer macht, diesen Beweis zu führen.
Ich muss aber gestehen, das ich gerade aus dem Stehgreif keine Inkubationszeiten von diesen Biestern habe.