Es ist rechtens, das die Verwaltung andere Hunde erlauben kann, aber dir eine Abfuhr erteilt.
Sprich nur weil dort andere Hunde sind, heißt das nicht, das du automatisch einen Hund halten darfst.
Natürlich kannst du dich noch einmal direkt an den Vermieter wenden, das könnte dir vielleicht auch die Erlaubnis bringen, muss es aber nicht. Vielleicht wäre es erst mal ratsam, bei der Verwaltung anzufragen, warum die ihre Zustimmung nicht erteilen und welche Gründe diese dafür haben. Vielleicht steckt dort ja etwas ganz anderes hinter.
Wir haben eine schriftliche Erlaubnis für unsere beiden Nasen. Ein Nachbar aus dem Hinterhaus dachte sich auch, die dürfen und haben, also schaffe ich mir auch einen an. Tja er musste seinen Welpen wieder abgeben, weil der Verwalter ihn erwischt hat und ihm die Erlaubnis verweigert hat.
Leider kam ich auch gerade in dieser Diskussion mit meinen die Treppe runter und wurde leider in die Diskussion mit reingezogen. Die Begründung des Verwalters war, das er von uns noch nie eine Beschwerde hatte, weder über uns noch über die Hunde. Er weiß und kann sich sicher sein, das ich gewährleisten kann, das niemand aus dem Haus belästigt wird und die Hunde im Haus auch nicht ohne Leine laufen - einschließlich Gemeinschaftsgarten und das wir es nicht zulassen, das der Hund in den Garten macht.
Bei ihm - also dem Nachbarn - wäre es anders, es gäbe bereits mehr als eine Beschwerde zu seiner Person und er würde ihm den eine sichere Führung des Hundes nicht zutrauen und immerhin hätte er ja schon entsprechende Produkte von dem Hund im Haus und im Garten gefunden.
Nun ja von unseren Hunden war es tatsächlich nicht, den hätte ich was erzählt gegen den Papierkorb zu pinkeln und wenn, hätte ich es sofort entfernt.