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Ich habe bisher keine Gelegenheit erhalten mich dazu zu äußern bzw. zu widerprechen. Aber der hund ist weg und sitzt im Tierheim. Ich darf ihn nicht mal sehen, geschweige denn mit ihm spazieren gehen...
Wenn du beim Amt warst, hast du auch die Möglichkeit, mündlich dich zu äußern und Widerspruch einzulegen, auch wenn ich das nur schriftlich und mit Hilfe eines Anwaltes machen würde.
Das du das Tier nicht sehen darfst und schon gar nicht mit diesem Spazieren gehen, ist rechtlich völlig klar - dann wäre ja die Sicherstellung für die Katz, wenn sie dich mit dem Hund ziehen lassen.
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Ich war schon beim Ordnungsamt gewesen, und die haben mir gesagt, dass die reagieren mussten, da man sie sonst (wenn also in der Zwischenzeit was passiert wäre) belangen könnte, da sie einem Hinweis nicht nachgegangen sind. Es geht nicht darum,d ass der Hund böse ist oder so (also der Sachkundenachweis bringt mir hier leider gar nichts), sondern darum, dass durch den Brief des tollen Nachbarn Zweifel an meiner persönlichen Zuverlässigkeit bestehen. Und diese Zuverlässigkeit wird nun angezweifelt.
Deine Zuverlässigkeit kannst du zum Beispiel mit dem Beibringen eines polizeilichen Führungszeugnisses unterstreichen.
Bei solchen Aussagen wird in der Regel kein Sicherstellungsbescheid ausgestellt und kein Tier beschlagnahmt, sondern eine Anzeige geschrieben und man darf dann antraben und eine Aussage dazu machen. Wenn es sich nachweislich um Termine handelt, wo du nicht da wars - wie geschrieben bei deiner Mutter, kann diese als Zeuge entsprechend mit aussagen.
Wenn wegen einer solchen Aussage ein Sicherstellungsbefehl ergeht, dann hat der Anzeigende entweder Vitamin B bis nach oben zu den Richtern oder - sorry das ich es nun so sagen muss - es lagen schon mehrere Anzeigen zu solchen Geschichten vor, welche auch nach gewiesen wurden oder wo ihr euch trotzt Aufforderung nicht geäußert habt oder es gibt mehrere Menschen die sich darüber beschwert haben und sich unwohl fühlen. Zumal Datenschutz wird auch in den Behörden genutzt, so das ich mir nicht vorstellen kann, das zu einer Sicherstellung gesagt wird, Mieter xy hat sich beschwert.
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Und mit dem Besuchsrecht ist das kein rechtliches Problem, sondern wie ich schon vorher beschrieben habe eine Entscheidung des TH, damit der Hund nicht unnötig leidet. Vom O'amt aus darf ich auch den Hund sehen und sogar mit ihm spazieren gehen, das habe ich extra konkret dort nachgefragt.
Wäre sehr unlogisch, wenn das OA erst mal sicherstellt, an der Zuverlässigkeit zweifelt, aber dir dann erlaubt, mit dem Hund Gassi zu gehen. Da ist doch die Gefahr viel zu groß, das der Hund einfach "verschwindet"
Sichergestellte Hunde gehen nur in die Vermittlung, wenn der Besitzer oder ein Richter durch Urteil das Tier zur Vermittlung freigibt.