Es ist eigentlich rechtlich so, das Fundtiere generell 10 Tage nicht vermittelt werden dürfen und danach darf man das, aber der Besitzer hat insgesamt 6 Monate Zeit, das Tier zurück zu fordern, egal ob noch im Tierheim oder schon vermittelt.
Da Tierheime zur Verhinderung der Vermehrung generell gerne kastrieren, dürfen sie es schon nach 10 Tagen, wenn keine Ansprüche gestellt wurden oder die Identität nicht geklärt werden konnte. Wenn der Hund also weder registrierten Chip oder Tattoo hat, dürfte es auch schwierig werden, die Halter ausfindig zu machen.
Also so gesehen ist es erste einmal alles im Rahmen.
Wenn ein Deckrüde, dann sind diese meist gekennzeichnet, so das eine Rückführung schnell möglich ist. Es ist dann also die Frage, ob man einen Schandensersatz geltend machen kann.
Denn eigentlich ist es so, das der Halter von einem Fundhund noch die entstandenen Kosten für Behandlung, Unterbringung und Futter tragen muss, die während des Aufenthalt und der Betreuung entstanden sind.