Hallo Tamaris,
was ich jetzt hier schreibe gilt für den Bereich von Deutschland, in dem ich lebe. Ich bin nicht sicher, ob die Verordnungen in Schleswig Holtstein genauso sind.
Bei uns gilt folgende Regelung, lt. Gemeindeverordung.
Hecken zur Grundstückseinfriedung müssen einen Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Je höher die Hecke, desto größer der Abstand.
Wenn bei uns also jemand eine solch "fantastische Japan-Schlag-mich-was-weiß-ich-Hecke" hat mit einer Höhe von 1,8 m, dann muß diese lt. Bauordnung 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
Na, also, kein Problem ... die Hecke ist wohl zu nahe dran, oder ist dein Hund ein "Extra-Weitpinkler" 