Zitat
:kopfwand: wo leben wir eigendlich :irre:
Die Frage ist berechtigt, leider !
Vor etwa 20 Jahren haben wir in einen Gewerbemischgebiet unser Haus gebaut.
Es war ein neu ausgewiesenes Gebiet und unser Haus stand wirklich einsam in der Pampas.
Aus diesem Grund konnte ich meinen GG damals davon überzeugen, dass ein Hund (Boomer) genau richtig wäre. 
Unten im EG war unsere Firma untergebracht.
Eines Tage ging die Türe auf.
Der Herr von der Gewerbeaufsicht war da.
Er mokierte unter anderem, dass wir einen Hund hätten, aber die vorgeschriebenen Warnschilder in gelb, Größe blablabla nicht ordnungs-gemäß angebracht hätten.
Strafe: 80,- DM
Gut, dieses verbuchten wir unter Lehrgeld, montierten die gelben Warnschilder ab und in der vorgeschriebenen Höhe §-gerecht wieder an.
Ihr glaubt es nicht.
Eines Tage (vll 2 Monate später) ging die Tür wieder auf.
Der Mann von der Gewerbeaufsicht war wieder da. :kopfwand:
Unser Schild entspeche nicht den neuen Vorschriften.
Durch die gestiegene Anzahl der ausländischen Staatsbürger müsse auf einem Warnschild auch das Tier (also in diesem Fall ein Hund) abgebildet sein, da man davon ausgehen könne, dass viele Ausländer den deutschen Text nicht lesen und verstehen könnten.
Er war gnädig - wir mussten keinen Strafe zahlen. 
Er meinte ohne Witz, dass wir eigentlich nur auf der rechtssicheren Seite wären, wenn wir den Text auch in türkisch zu schreiben lassen würden.
Bei uns hier gab es zu dieser Zeit noch keine Polen, Russen oder Kroaten.
Keine Ahnung wie das heute gehändelt wird .... aber ich glaube ich will es auch garnicht wissen.