Natürlich, die jetztige Haltung ist, so wie es aus dem Text hervoir geht, tierschutzwidrig. Aber ganz ehrlich, meint ihr, es wird einen so großen Unterschied machen, ob der Hund von seinen 2920 Tagen, 14 Tage mehr im Zwinger verbringt? Sicher, umso früher er dort raus ist, um so besser. Aber es ist keinem geholfen, wenn Zwei Wochen später ein weiter junger Hund darunter leiden muss. Und selbst wenn man dann erneut den Tierschutz einschalten kann, so ist doch auch wieder, ein weiteres Lebwesen davon geprägt. Ich glaube auch nicht, dass das Vetamt innerhalb von 24 Stunden auf der Matte steht, die würden sich da bestimmt auch noch Zeit lassen.