Beiträge von Donna + Fay

    Zitat


    Oder soll ich das Veterinäramt einschalten? Und die Gefahr eingehen, dass ich dann nicht mehr mit dem Hund gehen darf?
    Lilli

    Hallo Lilli,

    was sollen die denn Deienr Meinung nach machen??? Ich will das nicht gut heißen, auf keinen Fall, aber das ist, insofern der Hund keine Schmerzen hat, nicht krank ist, er gut ernährt wird mit dem Tierschutzgesetz halbwegs konform! Dabei gehe ich davon aus, dass der Hund nachts im Stall schläft!

    Das einzige was mir ein wenig Sorge bereitet, ist das mit der Kette. Da kommt es immer darauf an, wie das angebracht ist, wie schwer die Kette ist und ob auch eine Schutzmöglichkeit bei schlechtem wetter für den Hund vorgesehen ist! Stichwort: Anbindehaltung!

    So Leid es mir für den kleinen Kerl auch tut!

    Euer Hund testet Euch aus, weil ihr genau das macht, was sie/er von Euch erwartet, nämlich täglich was anderes übers Futter.

    Des weiteren wird die Resource Futter uninteressant wenn sie den ganzen Tag zu Verfügung steht. Ein gesunder Hund kann 14 Tage ohne Futter auskommen, nicht aber ohne Wasser! Es hat also auch was mit Konsequenz in eurem Verhalten zu tun!

    Habt ihr das schon gehört????

    Die Schweiz verfährt bis zum 30.6.2007 nach alten Regeln, ab 1.7. 2007 passt sie sich der EUVerordnung weitgehend an ( Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des Hersteller, keine 12- monatige Impfung mehr erforderlich ). Einfuhrverbot besteht für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten (Ausnahme: maximal 3-monatiger Ferienaufenthalt oder Umzug in die Schweiz).

    Quelle: http://www.intervet.de/Binaries/61_108143.pdf Seite 21

    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

    Die Verordnung 998/2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind. Die Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahre 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut lesbaren Tätowierung bestehen.
    Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHONorm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens
    3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät sie gerne.

    Die Mitgliedstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien/Nordirland) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU Ausweis mitgeführt wird, es gechippt/tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.
    Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien/Nordirland gelten bis zum 03.07. 2008 weiterhin zusätzliche Anforderungen. Einige Länder haben zudem nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.