Meine Schwester hatte das Problem mit der Kennzeichnung des Gartentores letztes Jahr. Der Familienhund, Kangal, läuft den ganzen Tag auf dem großen Grundstück frei. Auf Nachfrage wurde ihr mitgeteilt, das immer eine Gefährdungshaftung vorliegt, durch Warnschilder und verschlossene Gartentore die Mitschuld aber auch bei einem Eindringling liegen würde.
Jetzt sind an beiden Toren Schilder angebracht (Tore sind verschlossen), mit dem Kopf des Kangals und den Hinweis das Grundstück nicht alleine zu betreten.
"Vorsicht bissiger Hund" sollte man wohl allerdings auch nicht an den Zaun hängen, wie das genau begründet war weiß ich nicht mehr.