Den Rückversand musst du unter einem Warenwert von 40 Euro selbst zahlen.
Beiträge von *Jyl*
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Dann muss man halt zwei Straßen weiter gehen, damit der Hund nicht auf die Straße oder auf die Wiese pinkelt. Muss ich auch jeden Abend. Mein Hund pinkelt weder an Gartenlaternen, Vorgärten, Hecken, Zäune, etc. Schräg gegenüber gibt es einen Parkplatz mit Sträuchern, ist für Paco ebenfalls tabu, weil dort direkt die Gärten angrenzen.
Wenn es wärmer wird, riecht man es.
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Nein, tromba. Da stehst Du nicht alleine da, habe ich ja schon mal geschrieben, ich habe mich auf das reine Herumlaufen auf der Straße bezogen, weil das ja auch im Eingangspost die Ausgangsfrage war.
Überall hin machen muss nicht sein (habe ich vorher auch geschrieben), vielleicht ist ja auch was mit der Wiese geplant, das da mal Kinder spielen sollen, etc. Der Grund ist ja auch völlig egal, der Eigentümer will nicht, das seine Wiese als Hundeklo benutzt wird und das sollte man respektieren.
Was das reine Herumlaufen auf dem Bürgersteig angeht, habe ich natürlich kein Verständnis für ein Verbot.
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Wenn doch aber ein Bürgersteig vorhanden ist, auf dem die TS nicht laufen darf und statt dessen auf einer befahrenen Straße laufen muss, finde ich das ein wenig seltsam.
Ich habe Verständnis und Respekt vor Privateigentum und finde natürlich auch, das es nicht unbedingt sein muss den Hund dorthin machen zu lassen, aber auf einer Straße laufen kann auch durchaus gefährlich sein. Ich weiß ja nicht, wie stark befahren die Straße ist

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Zitat
Mein Vermieter steht mit denen von gegenüber auf Kriegsfuß da kam nur “der soll ja ruhig sein.. dem komme ich dahin“.
Diese Streitigkeiten werden dann bestimmt auch der Grund sein, warum man so penibel darauf achtet.
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Die Nutzung muss nicht zwingend geteilt sein, die Kosten für die Instandhaltung bzw. Pflege wird vielleicht geteilt sein, weil sie von den Anwohnern gemeinsam genutzt wird. Es kann sein, das es eine einfache Absprache mit dem Eigentümer der Straße gibt, das die Anwohner die Straße bis zu ihren Wohnhäusern bzw. zum Parkplatz nutzen dürfen.
Genaueres wirst du wohl nur vom Vermieter oder dem Eigentümer der Straße erfahren

Ein wenig kleinkariert wenn man da wirklich so einen Aufstand wegen 10 Metern macht

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Der Eigentümer der Straße hat das Recht dazu. Er kann Teile der Straße für die Öffentlichkeit frei geben, also in Deinem Fall für Dich bis zu Deiner Haustür und den Rest "sperren".
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Zitat
Jupp. Und als Käufer sollte man sich vorher mehr informieren, denn die Nachfrage bestimmt das Angebot.

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Ich hatte gefragt

Ich habe immer einen Eimer halbvoll Wasser gemacht und den Sand dann einmal grob ausgespült. Mit der Hand ein wenig herum wühlen, das die Schwebeteilchen nach oben kommen.
Wenn du den Sand und die Pflanzen noch nicht drin hast, würde ich ein wenig länger mit den Garnelen warten, weil diese eigentlich recht empfindlich sind. Zwei Wochen finde ich zu kurz (auch wenn man ungeduldig ist
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An den Hinterbeinen kann ich die Büschel auch rausziehen, mach ich total gerne, nur Paco findet Bürsten besser
