Beiträge von yane

    Hi Ernie,

    ich habe daheim den Tornado Power Pac. Den "einfachen", nicht den Super Power Pac. Siehe Ehaso "Gebläseföne". Ich finde das Teil gut. Und heiß wird er auch nicht. Ist allerdings ziemlich laut. Eine Bekannte von mir hat den Metro Airforce Comm, ist auch gut und gut 200Euro billiger. Nur gab es den damals nicht, als ich meinen gekauft habe.

    Vom Hundesalon meiner Bekannten kenne ich den Tornado Standfön. Aber der ist für einen Hund wirklich überdimensioniert. Zumindest preislich gesehen.

    Übrigens, mein Gebläsefön hat seine Hauptnutzungssaison zwischen April und November :hallo: . Es gibt nichts besseres zum Zecken suchen in hellem Pudelfell :gut: . Selbst mit Kamm und Bürste bewaffnet brauche ich zum gründlich Zeckensuchen 20-30 min. Und selbst dann sind mir hin und wieder noch welche entgangen. Mit dem Gebläsefön dauert es 5 min mit nahezu 99,9iger Sicherheit.

    Viele Grüße
    Cindy

    Hi zusammen,

    Hund

    Zitat


    Da steht was dazu in irgendeinem Gesetz.
    Frag mal "yane" danach, sie findet ja angeblich (lt. Aussage eines users) immer das passende dazu.

    Meine Güte, wie kindisch. Werd endlich erwachsen.

    agent
    Es gibt dazu tatsächlich einen Gesetzestext. Du findest ihn auf der Seite des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) unter "Tierschutz und Tiergesundheit" > "Tierschutz" >"Tierschutzrecht" >"Tierschutz-Hundeverordnung":
    http://www.bmelv.de/cln_045/nn_753….html__nnn=true

    Wird dir aber nicht wirklich weiterhelfen, da in Bezug auf die Hütte keine absoluten Zahlen genannt werden, sondern nur, dass Hund sich artgerecht drehen und legen können muss, und wenn die Hütte nicht beheizbar ist, sie mit seiner Körperwärme warmhalten können muss. Also Grundfläche so dass dein Hund sich ausgestreckt hinlegen kann. Höhe so, dass er drin stehen kann ohne in die Knie gehen zu müssen.

    Dazu muss die Hütte gedämmt sein.

    Logischerweise sollte es auch nicht ziehen. DAs heisst, entweder etwas vor den Eingang mache, das Wind abhält oder idealerweise einen "Vorraum" einplanen, der als "Windfang" dient. Und die beiden Eingänge dann deutlich getrennt machen.
    So z.B.
    http://www.schecker.de/s_shop/hundehuette/index.html

    Die Arco de Lux meine ich.

    Viele Grüße
    Cindy

    Hi Hund,

    nun, ich habe Links zur laut BMELV aktuellen Version des Tierschutzgesetzes und einiger anderer relevanter Gesetze und Verordnungen, die alle laut entsprechenden Ministerien derzeit den aktuellen Stand haben. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese Versionen auch derzeit tatsächlich noch aktuell sind.

    Wenn Du mir aber einen Link zu einem Gesetzestext oder einer Verordnung zeigst, der mir beweist, dass ich falsch liege und die entsprechenden Versionen nicht mehr aktuell sind, bin ich gern bereit, mein Wissen dementsprechend zu erweitern.

    Anders ausgedrückt: es wäre sinnvoll, eine aufgestellte Behauptung auch beweisen zu können. Und jemand, der sich so gut auskennt und über derart aktuelles Wissen verfügt wie Du, sollte schon in der Lage sein, zu wissen, wo man die entsprechenden aktuellsten Versionen findet.

    Viele Grüße
    Cindy

    Hi Sabine,

    trotzdem ist der Raad van Beheer die niederländische Dachorganisation, die Mitglied in der FCI ist. Auch der VDH hat Züchter, die keinem Zuchtverband angehören, sondern direkt vom VDH betreut werden, nämlich bei Rassen, die sehr selten sind und wo sich noch kein eigener Zuchtverband gebildet hat.

    Und da dein Hund Papiere des Raad van Beheer hat ist es ein in der FCI gezüchteter Hund.

    Nur, wenn Du hier in Deutschland lebst und für diese Rasse ein Zuchtverband existiert, dann geht die Zucht über diesen Verband. Und sollte dein Hund zuchttauglich geschrieben werden, ist es Sache des Verbands, ob dein Hund die niederländischen Papiere beibehält oder aber ins deutsche Zuchtbuch umgeschrieben wird.

    Rein für Ausstellungen ist ein Umschreiben allerdings nicht notwendig. Wenn Du jedoch einen Hund hast, mit dem Du u.U. vielleicht mal auf internationalen Prüfungen im VPG/IPO, Agility oder Obedience starten willst, musst Du den Hund umschreiben. Da darfst Du dann nur starten, wenn der Hund mindestens 12 Monate in ein Zuchtbuch des Landes, für das gestartet wird, eingetragen ist.

    Viele Grüße
    Cindy

    Hi actionmichel,

    stimmt so nicht. Denn Abschnitt 4 des Tierschutzgesetzes ("Eingriff an Tieren", §§5-6a) gilt NICHT für Tierversuche und ähnliches.

    Zitat aus Tierschutzgesetz

    Zitat

    § 6a
    Die Vorschriften dieses Abschnittes gelten nicht für Tierversuche, für Eingriffe zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung und für Eingriffe zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen.

    Viele Grüße
    Cindy

    Hi Sabine,

    da es sich bei dem Raad van Beheer um den FCI-Verband der Niederlande handelt kannst Du einen solchen Hund problemlos auf VDH-Ausstellungen ausstellen. Es kann allerdings sein, dass dein Zuchtverband vorschreibt, den Hund vor einer evtl. Zuchtverwendung umzuschreiben.

    Viele Grüße
    Cindy

    Hi Leute,

    mein Vater würde jetzt sagen "lesen was gefragt ist". Genauer gesagt, Steffi hat schon in ihrem zweiten Posting geschrieben, dass sie keinen Kaufvertrag haben. Zumindest keinen schriftlichen.

    Steffi
    ein Kaufvertrag ist auch dann gültig, wenn er nur mündlich ist. Wobei natürlich die schriftliche Form besser ist, weil man hier ein Beweisstück hat.

    Allerdings, wenn ich im Schreibwarenladen einen Füllfederhalter kaufe, gehe ich auch einen Kaufvertrag ein ohne dass ich das schriftlich festmache (was nicht heissen soll, dass ich Hund und Füllfederhalter gleichsetze, aber Kaufvertrag ist Kaufvertrag, in dem Moment indem mir ein Verkäufer eine Ware anbietet, wir uns über den Preis handelseinig werden, er mir die Ware und ich ihm das Geld gebe, haben wir einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen).

    Fakt ist ihr habt den Hund von der Dame gekauft und ihr habt sämtliche Papiere des Hundes (Impfpass, Chip-Bescheinigung usw.).

    Ich würde sagen, das ist dann eindeutig.

    Viele Grüße
    Cindy

    Zitat

    Ne, aber das Geld dafür nehmen sie alle gern - und eine medizinische Indikation kann eben leider nicht widerlegt werden.

    Schön, aber meine erste Frage hast Du nicht beantwortet. Es sollte Dir doch wohl möglich sein, die Quelle anzugeben, wo das mit der unkontrollierten Rudelhaltung steht, ohne gleich 120 Seiten ins Forum kopieren zu müssen. Mir reicht auch ein Link, die Seiten kann ich mir dann selbst durchlesen.

    Hund,

    ich meine den entsprechenden Abschnitt aus dem Tierschutzgesetz in dem auf Rudelhaltung hingewiesen wird. Selbst nach mehrmaligem Lesen des § 6 und Benutzung der Suchfunktion meines Browsers konnte ich kein Wort finden, das auch nur ansatzweise das Wort "Rudel" enthält, von "unkontrollierter Rudelhaltung" ganz zu schweigen.

    Mal davon abgesehen, glaubst Du Tierärzte sind dumm?