Beiträge von MsMax

    Liebe Hunde- bzw. Tierfreunde!


    In Österreich kann seit dem 5. März 2024 ein Volksbegehren unterstützt werden, Gesetze vor dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar zu machen, wenn sie den Tierschutz vernachlässigen (vereinfacht ausgedrückt).


    Derzeit ist das so gut wie unmöglich, und zwar nicht einmal deshalb, weil es an einer Rechtsgrundlage für die verpflichtende Berücksichtigung des Tierschutzes in der Gesetzgebung fehlen würde (Tierschutz ist als Staatsziel in der österreichischen Bundesverfassung festgehalten), sondern einzig und allein aus formalen Gründen, denn eine Vernachlässigung des Tierschutzes stellt an sich keinen Eingriff in die persönlichen Rechte eines Menschen dar, was aber eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines entsprechenden Individualantrags an den Verfassungsgerichtshof wäre.


    Dabei zeigt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 13. Dezember 2023 über einen Antrag der burgenländischen Landesregierung gegen die für Schweine mit enormen Leiden verbundene Vollspaltenbodenhaltung, was die verfassungsgesetzliche Verankerung des Tierschutzes tatsächlich für Auswirkungen haben kann: Dort hat der Verfassungsgerichtshof nämlich befunden, dass die Übergangsfrist zur Umsetzung des Verbots der Vollspaltenbodenhaltung mit 17 Jahren zu lange bemessen war, als dass dem Tierschutz adäquat Rechnung getragen würde, und jene Übergangsfrist auf ungefähr eineinhalb Jahre (ab dem Zeitpunkt der Entscheidung) verkürzt. Umso trauriger ist es für die Tierwelt, dass es für diesen Antrag den Beschluss einer Landesregierung gebraucht hat, obwohl die Vollspaltenbodenhaltung schon seit vielen Jahren unter massivster Kritik von Tierschützern steht.


    Deshalb gibt es jetzt das Volksbegehren „Tierschutz einforderbar machen“, in dem gefordert wird, dass jeder Mensch nicht nur seine eigenen Rechte vor dem Verfassungsgerichtshof geltend machen kann, sondern auch das Tierschutzgebot.


    Der Text des Volksbegehrens ist unter folgendem Link abrufbar:


    BMI


    Unterstützt werden kann das Volksbegehren bei Besitz einer ID Austria entweder direkt über die App Digitales Amt oder über folgenden Link:


    BürgerPortal


    Alternativ ist eine Unterstützung auch ohne ID Austria persönlich in jedem Gemeindeamt möglich (unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises).