Beiträge von OscarEmmi

    Der Käufer bekommt (in der Regel) vetraglich einen gesunden, mängelfreien Hund zugesichert und in diesem Zustand ist der Welpe dann auch halt zu übergeben, auch wenn das zusätzliche tierärztliche Kosten für den Verkäufer bedeutet.


    Höhere Kosten für eine längere Unterbringung stehen auf einem anderen Blatt, aber auch das regelt man ja vorab und hält es normalerweise vertraglich fest und schlägt nicht nochmal willkürlich 200€ bei Abholung oben drauf.

    Na ich hab keine Geld mehr verlangt, dafür daß er 2 Wochen länger bleiben darf.. bevor die Leute ihn holen, aber noch keine Zeit haben, hab ich es natürlich angeboten!!

    Meine erste Hündin blieb 5 Wochen länger bei der Züchterin.

    Vertrag wurde erst am Tag der Abholung unterschrieben.

    Dennoch hab ich die TA-Kosten (war aber nur die geplante Impfung) und einen Sack Futter bezahlt.

    Die Impfung ist ja auch schon durch, die ist natürlich mit im Preis mit drin..und Fitter bekommen alle inklusive einem Welpenpaket mit..das.ist doch klar 😍

    ich hab natürlich einen Vertrag gemacht..der ist von "deine Tierwelt"

    Das meine ich nicht.....du als Produzent der Welpen gewährleistest! Und zwar zwei Jahre!

    In den ersten 6 Monaten nach Übergabe musst du beweisen, dass der Hund eine Erkrankung noch nicht hatte, als du ihn übergeben hast. Danach muss es der neue Eigentümer beweisen.

    Je nachdem um was für eine Mischung es sich bei den Welpen handelt und was die Elterntiere evtl. für Erkrankungen haben, könnte im schlimmsten Fall ganz schön was auf dich zukommen.

    Also informiere dich lieber jetzt, auf was du achten musst......nett gemeinter Ratschlag.

    Das Angebot, das sie vom Kaufvertrag zurück treten können, hab ich natürlich auch gemacht..und wenn der Kleine bei mir bleibt,hab ich ja auch die Kosten..mir ging es darum, wer muss das zahlen..ich hab kein Problem damit, schließlich will ich ja das es den süßen gut geht 🥰

    Eigentumsübertragung hat ja noch nicht stattgefunden (nur mit dem Kaufvertrag). Ich bin zwar weder Anwalt, noch Züchter und lebe dazu noch in der Schweiz, denke aber, dass das bei Euch ähnlich ist. Wenn Du etwas bestellst (hier einen Hund) und einen Kaufvertrag zustande kommt (online via Tierwelt), dann wurde die Ware (Hund) ja noch nicht übertragen und somit bist Du noch vollumfänglich in der Verantwortung. Bei einem Onlinekauf (bspw. bei Amazon) findet diese «Gefahrtragung» bei Übergabe des Paketes an den Spediteur statt. Anschliessend greift dann noch Garantie bzw. Gewährleistung, das ist aber eine andere Geschichte.


    Für mich als Laie wäre das eine klare Sache, ganz abgesehen von der moralischen Verantwortung, keinen kranken Hund übergeben zu wollen. :cowboy_hat_face:

    Krank ist der kleine ja nicht..aber das wird der TA morgen ja sehen..ich fand es natürlich erstmal wichtig den enein Besitzern das zu sagen, was mir aufgefallen ist und ich natürlich morgen zum TA fahre!!

    nein, ich kann mir die Behandlung natürlich leisten..darum geht es nicht 👍..ich wollte nur die Rechtlichen Sachen wissen..ich hab den neuen Besitzern natürlich auch angeboten, das wenn beim TA morgen etwas raus kommt, was doch was "schlimmeres" ist, sie natürlich den Kaufvertrag rückgängig machen können..dann trage ich ja eh die Kosten weiter, weil ich ihn behalten würde 😍

    Erstmal solltest du dich zum Thema Gewährleistung schlaulesen, es sei denn du hast im Vertrag rechtssicher die Gewährleistung ausgeschlossen.


    Dann hast du den Tierarzt beauftragt und musst die Rechnung begleichen. Ob und wie du dir die Kosten wiederholen kannst (was ich bezweifel), da der Hund sich die Milben, oder was auch immer bei dir eingefangen hat) musst du mit dem neuen Eigentümer ausbaldowern.

    ich hab natürlich einen Vertrag gemacht..der ist von "deine Tierwelt"

    Ja ich hab keinen Terz gemacht.. wir haben lieben Kontakt und ich hab sie auch nicht auf die Kosten angesprochen..ich finde es auch merkwürdig bei der Witterung,daher lasse ich es natürlich abklären..aber das Bild laut Internet sieht genauso aus..

    Hallo, ich habe mal eine kleine rechtliche Frage 😁..

    Wir haben einen kleinen Ups Wurf am 26.9.2023 gehabt..alle sind kerngesund( laut TA vor 2 Wochen) und mittlerweile auch geimpft und mehrfach entwurmt...alle Welpen haben schon einen neuen Besitzer gefunden, aber 2 sind noch bis nächstes Samstag bei mir ,da die Besitzer vorher keinen Urlaub haben..aber der Vertrag ist schon vor 2 Wochen unterschrieben worden..

    Nun hat einer der Kleinen anscheinend Grasmilben, die waren zum Zeitpunkt der Impfung und Kontrolle nicht da.. morgen fahre ich natürlich zum Tierarzt um das abklären zu lassen..sollten es "nur" Grasmilben sein ist ja alles super..die kann man gut behandeln..

    Meine Frage ist jetzt, wer muss für die Kosten aufkommen? Offizielle ist es ja nicht mehr mein Hund 🙈..aber er wohnt halt noch bei mir..jeder sagt was anderes.. deshalb frag ich euch..geb ich dir Rechnung dann weiter an die Besitzer oder muss ich den TA bezahlen?