enn nicht, müsste die 6 Wochen Weiterzahlung (glaube ich) ja von vorne beginne
Neue 6 Wochen Entgeltfortzahlung gibt es erst, wenn aufgrund der ersten Erkrankung Arbeitsfähigkeit eingetreten war. Bei Überschneidung nicht.
Wollte nur nochmal anmerken, dass die Schuldfrage erst geklärt sein muss bevor die Dame von allen möglichen Stellen finanziell ruiniert wird. Und wir haben wir ja jetzt schon öfter gelesen, dass oft 50:50 gemacht wurde.