Ich bleibe trotzdem dabei das ich die Gebühr für einen ausschließlich mobil arbeitenden Kleintierarzt nicht angebracht finde. Es ist für mich weiterhin einfach keine "Mehrleistung" sondern seine normale Arbeitsleistung. Weiß nicht wie ich das anders erklären soll. Bei einem "normale" TA mit Praxisräumen der zusätzlich Hausbesuche in Einzelfällen macht finde ich das was anderes. Aber im Prinzip ist das wie wenn der TA in seiner Praxis jetzt noch ne pauschale Praxisgebühr verlangen müsste. Zumindest für mich. Die Fahrtkosten sind beim mobilen TA ja abrechenbar.
Ein TA, der rumfährt, der sitzt einen Teil der Arbeitszeit im Auto, die er nicht vergütet bekommt. Das Wegegeld deckt in der Regel kaum die Kosten, die das Praxisfahrzeug ausmacht, eher weniger. Je nach Art der Hausbesuche ist unter Umständen auch das Equipment stärker "beansprucht", als es das in der Praxis wäre. Man hat keinen fertig eingerichteten Behandlungsraum, sondern muß sich den erst herstellen.
Am Ende des Tages fährt da ein Akademiker durch die Lande, und macht am Tag, sagen wir mal, neun Besuche. In derselben Zeit könnte er in der Praxis WEIT mehr Patienten behandeln. Damit es sich dennoch rechnet, macht diese Besuchsgebühr tatsächlich dennoch Sinn.
Was dennoch diskutabel ist - wenn man beispielsweise in einen Stall fährt, und dort sieben Pferde impft - muß man als TA, wenn es sieben verschiedene Besitzer sind, auch sieben mal den Besuch berechnen. Das darf laut Aussage der Kammern nicht anteilig erfolgen. DAS finde ich tatsächlich kritisch, denn auch für den Tierarzt ist es ja von Vorteil, wenn sich Patienten so zusammen tun, ihm die Arbeit erleichern, und er so mehr Patienten schafft, als wenn er sieben Ställe anfahren muß, als Beispiel. Hier fehlt der Geschichte dann die Flexibilität. Desweiteren - fahre ich als Tierarzt in einen Stall, der fünf Minuten entfernt liegt, zahlt der Kunde mindestens 40 €. Fahre ich als TA zu einem Patienten, der 45 min entfernt ist, fallen ebenfalls mindestens diese 40 € an. Dass man hier ebenfalls nicht staffeln darf (jedenfalls nicht "nach unten", nur, wenn man es will, nach oben, indem man diese Besuchsgebühr im einfachen bis dreifachen Satz abrechnet), finde ich ebenfalls schwierig.
Warum gibt es keine Gebäudepauschale, wenn ich vor Ort bin? Die mobile Praxis spart sich ja auch Miete, Strom und weiß der Geier.
Siehe weiter oben, das finde ich tatsächlich einleuchtend, weil man gerade in der Kleintierpraxis in kürzerer Zeit unter Umständen sehr viel mehr Patienten behandeln kann, als das in einer Fahrpraxis umsetzbar ist. Es wird keine Zeit mit "herumgfahren" "verschwendet", weil die Patienten zum Tierarzt kommen und nicht umgekehrt.