Unser Hund und unser Kind wurden schon von einen fremden Hund gebissen in Bayern.
Leider hat der andere Halter und Hund 0 Auflagen bekommen. Weder Leinenpflicht noch Maulkorbpflicht.
Anzeige bei der Polizei gab es gegen den anderen Halter von unserer Seite aus da der 0 einsichtig war und sogar abhauen wollte.
Der Hund wurde wohl begutachtet und es kam raus das der Hund noch jung und verspielt ist und deswegen keine Auflagen bekommt. Fanden wir sehr merkwürdig und für uns erschreckend und doof. Wir gehen deswegen auch bestimmte Runden gar nicht mehr da wir da auf den anderen Hund treffen könnten.
In unserem Fall war der andere Hund ohne Leine in sehr großen Abstand außerhalb der Sichtweite der Halterin unterwegs.
Denke man kann nicht pauschal sagen was auf einen zukommt, wenn der Hund gebissen hat. Das Alter deiner Tochter könnte zum Problem werden.