Hallo zusammen,
ich weiß das war hier kürzlich erst Thema, aber ich habe eine Frage zu einem übernahmevertrag für einen Tierschutzhund und in den vorhergehenden Beiträgen dazu nichts gefunden. Dort gibt es eine Rücktrittsklausel, in der steht sinngemäß, dass der Verein vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ich mich an andere Punkte nicht halte.
Kann so ein Vertrag grundsätzlich rückgängig gemacht werden, wenn dem Verein meine Tierhaltung nicht gefällt? Oder müsste ich da gegen geltendes Recht verstoßen haben, damit das passiert? (Was ich natürlich nicht vorhabe.)
Danke schonmal!
VG Schleuner