Eigentumsübertragung hat ja noch nicht stattgefunden (nur mit dem Kaufvertrag). Ich bin zwar weder Anwalt, noch Züchter und lebe dazu noch in der Schweiz, denke aber, dass das bei Euch ähnlich ist. Wenn Du etwas bestellst (hier einen Hund) und einen Kaufvertrag zustande kommt (online via Tierwelt), dann wurde die Ware (Hund) ja noch nicht übertragen und somit bist Du noch vollumfänglich in der Verantwortung. Bei einem Onlinekauf (bspw. bei Amazon) findet diese «Gefahrtragung» bei Übergabe des Paketes an den Spediteur statt. Anschliessend greift dann noch Garantie bzw. Gewährleistung, das ist aber eine andere Geschichte.
Für mich als Laie wäre das eine klare Sache, ganz abgesehen von der moralischen Verantwortung, keinen kranken Hund übergeben zu wollen. 