Alles anzeigenHat jemand Ahnung?
Dieser Ausschnitt ist aus Paragraf 12 des DRK Reformtarifvertrag:
"Die regelmäßige Arbeitszeit kann verlängert werden bis zu 12 Stunden täglich, zuzüglich der tarifvertraglich nach § 12 Abs. 8 Satz 3 bis 7 geregelten Umkleide- und Übergabezeiten und durchschnittlich 45 Stunden wöchentlich, wenn in sie regelmäßig eine Arbeitsbereitschaft von durchschnittlich mindestens zwei Stunden täglich fällt."
Verpflichtet mich dieser Absatz dazu, 12 Stunden Dienste zu machen wenn der AG das verlangt?
Das würde ich da jetzt rauslesen.