Ich nehme mal an, es wurde über einen Anwalt Akteneinsicht verlangt. Da kann an dann schon lesen wer/ wo oder woher Aussagen kamen
Also in der CH und in D gilt die Arguskonfektion. Datenschutz ist auch ähnlich.
Und selbst wenn der Anwalt Akteneinsicht bekommt der wurde von uns niemals(!) ungeschwärzt mitgeteilt bekommen, weil Hinweis oder Anzeige erteilt hat.
Hier Arbeit doch auch andere in Ämtern. Würdet ihr das tatsächlich raus geben?
Ach so sorry, dachte wäre wie wenn die Polizei ermittelt. bzw. Wenn ne Anzeige draußen ist.