Wie mit dem verantwortlichen Hundebesitzer und den Hunden verfahren wird, ist Aufgabe weiterer Ermittlungen zuständiger Behörden.
Ja.
Worüber ich nicht spekulieren brauche:
Wie kommen Erwachsene auf die Idee, ein so kleines Kind, welches weder mental noch körperlich in der Lage ist, einen kontrollierten Umgang mit Tieren jeglicher Art haben zu können, dieses mit dermaßen großkalibrigen Hunden alleine agieren lassen?
Für mein Empfinden ist so etwas grob fahrlässig, und wenn es nach mir ginge, würden die dafür verantwortlichen Erwachsenen empfindlich bestraft; Für den Hundehalter z. B. lebenslanges Hundehaltungsverbot.
Was mit den Hunden passiert, muss ein Gutachter entscheiden. Zu den Hunden gibt es keinerlei Informationen, die einen Hinweis darauf enthalten, ob diese Hunde tatsächlich gefährlich sind oder nicht.
Nur zu diesem Halter dürfen sie nicht zurück.
Hut ab vor dem Nachbarn, wobei es aber mMn für die Hunde spricht, dass diese sich haben vertreiben lassen.
Das Kind tut mir unendlich leid, es wird lebenslang unter den traumatischen Folgen - sowohl körperlich als auch mental - zu leiden haben.