Beiträge von Thor

    Ja kann auch mir passieren, nur habe ich a nur einen Hund und b läuft der nie ohne Halsband und c habe ich die Kraft den aus sowas rauszuholen.

    Alles Dinge die bei der TE null vorhanden waren

    Meine Hunde sind nicht wirklich unverträglich. Ihnen sind andere Hunde normalerweise völlig egal, solange sie in Ruhe gelassen werden. Der BC hat erstmal keine Anzeichen gemacht, dass er auf Stunk aus ist. Er lief nur rum, hat geschnüffelt und uns nicht wirklich beachtet. Ich habe keinen Grund gesehen anzuleinen. Seine Körpersprache war entspannt/desinteressiert.

    Womit denn anleinen! Deine Hunde hatten weder Halsband noch Geschirr.

    Einfach eine Scheiß Situation.

    Nur ein paar Löcher hinterlassen hätten.

    Und deine armen Hundis, die jetzt Auflagen haben, sowas unfaires.

    Für die Junghündin hoffe ich das beste, für die anderen beiden, auf Leinenpflicht und Maulkorb.

    Nur wäre es angebracht, in dem Fall mit dem baerbol das der Hund dann halt draußen freiwillig Maulkorb trägt.

    Ich muss als Halter nun ein mal Sicherheit gewährleisten können. Kann ich das körperlich nicht dann durch Erziehung.

    Der Hund zeigt sich bisher sozial unauffällig. Das mein ich ja, dann müsste man jedem grösserem Hund oder Hunden bei Mehrhundehaltung schon vorab n Maulkorb anziehen, ohne das die Hunde je aufgefallen sind … weil 100%e Sicherheit dass die Erziehung auch im absoluten Ernstfall greift, gibt es nicht. Es sei denn mal erlebt genau diese Situation.

    Klar und ich verstehe deinen Punkt. Deshalb lebt hier nur ein Hund und zwar einer den ich jederzeit händeln könnte. Zwei oder drei reaktive Hunde wie Malis no way, eben auch wegen der Sicherheit. Geht ja nicht nur um Kontrolle sondern auch alle im Blick zu haben.

    In der Schweiz ist die Haftpflicht auch zwingend, egal, wie gross die Hunde sind. Es geht ja nicht nur um Beissvorfälle, sondern auch darum, dass ein Hund der Auslöser eines schweren Verkehrsunfalls sein könnte.

    Ich glaube, dass die TE sich selber und ihren Einfluss auf die Hunde massiv überschätzte, weil "noch nie" was passiert war und sie sich halt darauf verliess, dass sie ihre hoch reaktiven Hunde (im Rasse-Standard so verankert) zu 100% unter Kontrolle haben könnte.
    Hunde sind an sich schon ein Gefahren-Potential (wie ein Auto auch), deshalb kann man nie davon ausgehen, dass nichts passieren könne...

    Ich weiss nicht, ob ein Anwalt da noch was ausrichten kann, denn ein "selber schuld" beim getöteten Border Collie ist keine Entschuldigung. Fakt ist, dass diese Hunde nicht unter Kontrolle waren und das auch in Zukunft nicht sein werden, ausser mit Leine und MK gesichert.

    Dabei frage ich mich aber gleichzeitig, wie das denn mit drei Hunden gehen soll, denn drei gleichzeitig losstürmende Malis (wieso auch immer) sind wohl kaum an der Leine zu halten durch eine einzige Person. Natürlich verlässt sich die TE dabei auf die Erziehung und Leinenführigkeit, aber wie gesagt, eine 100%-Sicherheit gibt es nie.

    Nun ja wenn man 100%ige Sicherheit bezüglich körperliches Halten können von Hunden haben möchte, müsste man aber zimlich viele Hunde ab einer Gewichtsklasse verbieten, oder zumindest dürften die ohne entsprechende Hilfsmittel nicht mehr ausgeführt werden. Wenn der 80kg Borboel von Nebenan jemals nen Hund ernsthaft an die Gurgel will hält den keiner mehr.

    Nur wäre es angebracht, in dem Fall mit dem baerbol das der Hund dann halt draußen freiwillig Maulkorb trägt.

    Ich muss als Halter nun ein mal Sicherheit gewährleisten können. Kann ich das körperlich nicht dann durch Erziehung.

    Nein erstens sind nicht alle Hunde gemeldet und zweitens ist die Haftpflicht nicht Pflicht.

    Und hier geht es nicht um Behandlungskosten, sondern um Leinenpflicht und Maulkorb.

    Der Vorfall liegt beim OA.

    Die Haftplicht ist nWn in NRW für "große Hunde". Darunter dürfte auch der Border Collie fallen.

    Ok auch in Niedersachsen?

    Ich hab zwar eine, dachte aber 3s ist freiwillig

    Es geht doch aber überhaupt nicht um die Haftpflicht, sondern um die Auflagen. Und da spielt eben die Sicherung der Hunde eine Rolle. Kein Halsband um wirkt bestimmt nicht gut auf das Ordnungsamt.

    Tut mir leid, ich kenne mich da in Deutschland nicht aus und deshalb frage ich lieber nach, ums zu verstehen.

    Hier musst du gesezlich verpflichtend eine Haftpflichtversicherung haben, um den Hund überhaupt anmelden zu dürfen. Heißt, als die Versicherung erwähnt wurde, ging ich davon aus, es gehe hier um die Haftpflichtversicherung, vielleicht bei euch auch anders benannt im Falle des Hundes.

    Nein erstens sind nicht alle Hunde gemeldet und zweitens ist die Haftpflicht nicht Pflicht.

    Und hier geht es nicht um Behandlungskosten, sondern um Leinenpflicht und Maulkorb.

    Der Vorfall liegt beim OA.