Muss ich eine Heilmittelvordnung, die ich nicht einlösen kann bzw. nicht mehr brauche, dem ausstellenden Arzt zurückgeben oder melden?
Eigentluch nicht. Wenn es einmalig war, ist es egal.
Wenn man aber direkt eine neue Verordnung braucht, wäre es schon gut, wenn man sie zurück bringt und sagt, dass man sie nicht eingelöst hat und eine neue braucht weil es abgelaufen ist.
Ansonsten könnte es sein, dass du keine neue Verordnung bekommst.