Wegen was willst du da wen anzeigen?
Sachbeschädigung? Diebstahl?
Bestellung mit durch Besteller erteilte Abstellvollmacht. Durch die Abstellvollmacht liegt (zivilrechtlich) das alleinige Risiko beim Besteller.
Ja, zivilrechtlich liegt das Risiko beim Besteller. Man hat also keine zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Post.
Aber natürlich darf trotzdem nicht jemand abgestellte Pakete klauen. Das ist und bleibt Diebstahl und kann angezeigt werden.
In diesem Fall ist es ja zum Glück glimpflich ausgegangen.
Aber grundsätzlich würde ich sowas immer zur Anzeige bringen. Auch damit die Polizei bei ähnlichen Fällen weiß, dass es schon Fälle gab.
Selbst Sperrmüll vorm Haus abgestellt, darf nicht einfach von anderen Menschen mitgenommen werden werden.