Darconia Befindet sich eine Katze 200m außerhalb einer bebauten Fläche, gilt sie als wildernd. Die Brut- und Setzzeit gilt es ebenso zu beachten mit verschärften Regeln. Im Zweifel darf ein Jäger eine wildernde Katze ebenso schießen wie einen wildernden Hund. Die Beweisführung wird da schwierig.
Wer einen durch das Tier verursachten Schaden bezahlt, darüber kann man dann dann mit der Versicherung streiten. In Niedersachsen ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht und das ist auch sehr sinnvoll so.
Man haftet als Tierhalter eben immer verschuldensunabhängig.
Ich habe aber nichts von einem Jäger geschrieben der meine Katze erlegt weil die im Wald gerade ein Rebhuhnnest leeren will. Sondern davon das Jemand mutwillig meine Katze mit einem Luftgewehr beschießt.
Was hat denn jetzt meine Hundehalterhaftpflichversicherung damit zu tun, wenn meine Katze vor ein Auto läuft und das Beschädigt
Als Katzenhalterin muss ich dann halt den Schaden aus der Portokasse zahlen oder da meine normale Haftpflichtversicherung Schäden durch Katzen oder andere Kleintiere mitdeckt, eben durch die Versicherung.