Oh je, das hört sich nicht gut an (hat sie denn gesagt, was sie mit dem Hund vorhat???), hoffentlich kann die Mutter sich durchsetzen. ![]()
Beiträge von Noora
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Alleine das die Tochter das ohne wissen ihrer Mutter "vor hat" lässt schon gewisse charakterliche Rückschlüsse zu. Ich würde meiner Tochter noch aus dem Krankenbett eine schallern.. Glaub ich spinne..

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Sie weiß nicht was die Tochter vor hat.
So gehts ja nun mal gar nicht, finde ich unmöglich sowas. :motz: -
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Ich habe gerade mit der Besitzerin telefoniert und wir haben vereinbart das der Hund solange hier bleibt bis es ihr besser geht.
Sie möchte den Hund auf jeden Fall behalten und ich helfe ihr dabei. Gott sei Dank vertraut sie mir jetzt wo sie doch immer Angst vor unseren großen Hunden hatte.
Ich hoffe nur das die Tochter jetzt nicht morgen vor der Tür steht und den Hund mitnehmen möchte.
Ich würde ihr den Hund auf keinen Fall mitgeben, denn Du hast mit der Besitzerin eine Vereinbarung.
Kannst Du nicht irgendwie die Telefonnummer der Tochter rausfinden? Hat denn die Besitzerin ihre Tochter nicht informiert, dass der Hund erstmal bei dir bleibt? Oder weiss sie gar nicht, was die Tochter vorhat? -
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Wir wohnen nun seit Juni 2011 in dieser Wohnung (54 m²) und haben bei Einzug mehrmals den für uns zuständigen Verwalter (und Leiter!) der Hausverwaltung gefragt, ob Hundehaltung erlaubt sei, was stets bejaht wurde (solange es kein Kampfhund oder besonders großer Hund ist). Damals sagte uns der Herr, dass wir dann einfach noch "der Form halber" schriftlich Bescheid geben sollten.
Das haben wir nun Anfang März auch gemacht und in dem Schreiben auch nochmal gesagt, dass der Hund am 3. Mai einzieht. Jetzt erst, am 18. April (ob die lange Verzögerung wohl Absicht ist...?) bekamen wir plötzlich ein Schreiben von denen, dass die Hundehaltung leider nicht erlaubt werden kann da der Hund "vom Eigentümer nicht erwünscht" ist.
Wie kann es dann sein, dass der Verwalter das bejaht hat, wenn der Eigentümer es nicht erlauben will????
Ist das eine Eigentümergemeinschaft? Ich würde auf jeden Fall nochmal mit dem Eigentümer selbst sprechen und diesen dann auch drauf hinweisen, dass es lt. Aussage des Verwalters kein Problem sei, denn solche widersprüchlichen Aussagen das geht gar nicht.
Aber es stimmt schon, ihr hättet die Zusage von Anfang an schriftlich einfordern sollen.
Blöde Situation. -
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Sie meinte dann völlig selbstverständlich, das ihre Hündin auch in der Läufigkeit ein Recht hat ohne Leine zulaufen und das die Rüdenbesitzer ja aufpassen müssen, und außerdem möchte sie sowieso mal Babys haben und diese sind dann von Gott gewollt und himmlische Geschenke. Sie fragte mich dann ob Dino intakt sei, ich verneinte das und dann machte sie mich fertig wie ich den so in die Natur eingreifen könnte, freundlich hab ich ihr dann erklärt das Dino aus dem Tierschutz kommt und er schon kastriert war als ich ihn bekommen habe. Ehrlich gesagt habe ich nur gewartet, dass die versteckte Kamera irgendwo zum Vorschein kommt, aber die hat das wirklich ernst gemeint.
Dazu fällt mir nichts mehr ein. :motz: Aber solche gibts immer mal wieder, ich kenne auch eine Frau, die meint, ihre Hündin auch in der Läufigkeit ohne Leine laufen lassen zu müssen .... und kastrieren, nein, um Gottenwillen ... aber auch nicht mal aufpassen und den Hund wenigstens an die Leine nehmen, mein Mann hat sie mal gefragt, was denn wäre, wenn sie gedeckt wird, daraufhin zuckte sie nur mit den Schultern.
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Super, dass Du doch noch so eine tolle Lösung gefunden hast. :jump2:
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Aber eine gute Nachricht, der Vito ist wieder Zuhause

Super!
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Für mich ganz klar, er leidet und fühlt sich nicht mehr wohl. Und ich möchte ihn nicht länger quälen, allerdings hat er auch noch seine guten Zeiten.lassen, aber solange er noch seine guten Zeiten hat bring ich es nicht fertig ihn zu erlösen

wann ist denn der richtige Zeitpunkt?
Gruß Mischlingsmama
Ehe ich darüber ernsthaft nachdenke, würde ich ihn zuallererst mal vom TA durchchecken lassen, vieleicht hat er irgendetwas, was man noch gut behandeln kann.
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