Danke für deine schnelle Antwort. Ich will nur das machen lassen, was sicherheitsrelevant ist. Das Auto fahre ich, bis der TÜV zu viele Einwände hat und die Reparaturen zu teuer werden. Dann rufe ich morgen mal in der Werkstatt an.
Ich zitiere mich mal selbst, nachdem heute die Abrechnung der Versicherung kam.
Zwischenzeitlich habe ich das Unfallauto in Zahlung gegeben (ohne Reparatur) und ein anderes Auto erworben. Die Versicherung hat für die fiktive Abrechnung in ihrer Kalkulation (nach Prüfung des Gutachtens durch die DEKRA) ein Drittel weniger ausgerechnet als das, was im Gutachten stand (hatten sie auch schon im Telefonat angedeutet)
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Hat jemand von Euch Erfahrung mit Versicherungsrecht, denn wenn ich mehr Geld haben möchte, müsste ich einen Anwalt einschalten... Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.
Somit müsste ich zumindest erst einmal die Rechtsberatung bezahlen, in der geschaut wird, ob der Widerspruch sich lohnt, oder?