Zwei Fragen, die ich mich fast tatsächlich nicht zu stellen traue, aber mein Hirn hat manchmal komische Gedanken, und die spuken dann rum... vielleicht kennt sich jemand ja rechtlich aus
Also, wenn ich beispielsweise meinen Ehepartner ermorde, stehe aber ohne Einschränkung in seinem Testament drin, werde ich dann trotzdem enterbt bzw hab ich ein Anrecht auf den Pflichtteil? Oder ist das mit der Tat automatisch verwirkt?
Und, bis zu welchem Alter kann man Kinder zur Adoption freigeben? Also, nach der Geburt ist es ja "relativ" einfach? Kann ich aber auch ein älteres Kind - aus welchen Gründen auch immer - quasi beim Jugendamt abliefern?
Ich habe weder das eine noch das andere vor, aber manchmal macht mein Hirn komische Windungen und dann steckt das bei meiner Neugier einfach fest
zu 2.
Jederzeit, solange beide Sorge berechtigten Elternteile zustimmen
In ein Heim o.ä. Ist schwerer wegen langer Wartelisten und chronischer überfüllung
Theoretisch könnte man aber das Kind einpacken und zu jedem Jugendamt oder Vermittlungsbüro fahren.