Beiträge von Valez

    Hi,

    Ich hab das vor langer Zeit schonmal gefragt, erinner aber die Antwort nicht und finde sie auch nicht mehr. Wir haben in der Küche einen Allesschneider, den man auf einer Fläche im Schrank verstauen kann. Wenn man ihn benutzt, klappt man das Teil aus und es ist dann auf Höhe der Arbeitsplatte. Darunter ist eine Schublade, z. B. für Brot. Wie nennt man das?

    Grüße

    Anke

    Ich versteh die Frage glaub ich nicht? Wie man den Allesschneider nennt? Oder das "Gesamtkonstrukt"? Einbau-Allesschneider vielleicht? :ugly:

    Du musst die 40 Euro als Einkünfte aus Vermietung angeben und zahlst darauf ggf. Einkommenssteuer (abhängig von deiner Gesamt-Einkunfts-Situation und Steuererklärung).

    Umsatzsteuer fällt nicht zwingend an, weil du doch vermutlich unter die Kleinunternehmer-Regelung fällst, oder?

    Also du bist nicht aufgrund anderer Aktivitäten umsatzsteuerpflichtig (nicht Selbstständig, kein Gewerbe angemeldet, keine eigene Firma, ...) und dein gesamter Umsatz liegt unterhalb der erlaubten Grenze von ... guck mal nach, soundsoviel tausend Euro im Jahr.

    Hm, achso.

    Nö, ich muss keine Umsatzsteuer zahlen, egal wofür bisher. Hm, das berechnet sich aus dem Jahres-Brutto-Einkommen und eben der Miete für den Platz? Dann fall ich da sicher nicht drunter, aber ich google mal und im Zweifel soll er mir nen symbolischen Euro geben und fertig. Verdienen tu ich da eh nix dran.

    Hä???? Aber ich hab doch überhaupt keine Kunden? Ich verkauf doch nix, ich hab kein Geschäft, ich bin einfach nur ein Angestellter. Man kann jetzt natürlich den Mieter von dem Stellplatz als Kunden sehen...

    :lepra:

    Die spinnen doch! Und vor allem 19%??? Das würde aber doch bedeuten, wenn ich den da kostenlos stehen hätte, wär das kein Problem???

    Die Frage ist aber ja wahrscheinlich, ob das überhaupt kontrolliert wird? In meinem Fall ist es halt vermutlich "auffällig", wenn ja, weil der Oldtimer schon einmalig ist.

    Aber das steht doch in keinem Verhältnis??? Vor allem weil die Kiste auch häufig in der Werkstatt ist und ich dann keine Miete kriege. Kündigen würde ich ihm ungern, das funktioniert so einwandfrei eigentlich. Aber vielleicht hat sich das Ganze eh schneller erledigt als mir lieb ist :verzweifelt: . :verzweifelt:

    Kennt sich jemand mit Steuerrecht aus?

    Ich habe eine Eigentümerwohnung in einem Mehrfamilienhaus, die ich selbst bewohne. Dazu gehören, warum auch immer, zwei Stellplätze. Da ich alleine bin und nur ein Auto habe, habe ich den zweiten Platz ausgeschrieben. Da steht jetzt sporadisch ein Oldtimer drin, gegen mündliche Vereinbarung und 40 Euro im Monat bar.

    Jetzt bin ich auf der Suche nach was völlig anderem darauf gestoßen, dass man als (privater) Vermieter eines Stellplatzes, der NICHT gemeinsam mit der Wohnung vermietet wird, Umsatzsteuer zahlen muss. Ist das so? Wenn ja, wie finde ich heraus, wie hoch die ist? Find ich nur ich das völlig übertrieben? Die Gerichtsurteile, die ich dazu gefunden hab, beziehen sich darauf, dass der Vermieter mehrere Stellplätze an gewerbliche KFZ-Händler vermietet...

    Hier läufts gar nicht.

    Vor allem bei Lebensmitteln kauf ich viel zu spontan ein.

    Hängt v. a. daran, dass ich zwischen zwei Haushalten pendel, von denen einen weder TK noch Kühli hat und das ist - anstrengend. Zum Glück ist Süßkram und Chips und so echt teuer geworden, da überleg ich echt zweimal, ob ich das wirklich kaufe.

    Außerdem hab ich spontan fürs Reiten Franklin-Bälle und eine -Rolle gekauft und Pylonen. Da schleich ich schon ewig drum rum und wenn es endlich mal wer auf eK verkauft, muss ich einfach zuschlagen.