Hier gibt es doch ein paar Vermieter/innen, oder?
Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet, natürlich mit Mietvertrag. Darin steht, dass die Miete zum 1. jeden Monats im Voraus zu bezahlen ist. Auf Wunsch der Mieterin haben wir das schon auf den 10. des Monats geändert (händisch dazu geschrieben).
Jetzt kommt sie heute (12. Mai!) und möchte, dass rückwirkend ab Mai der Zeitpunkt der Mietzahlung auf den 15. des Monats geändert wird.
Kann sie das einfach so verlangen? Also natürlich mit neu datiert unterschriebenem Mietvertrag, das setze ich voraus, aber doch, wenn überhaupt, erst ab Juni, oder? Muss ich das hinnehmen?