Frage:
Meine Stute wurde gebissen. Das führte zu einer relativ umfangreichen tierärztlichen Behandlung. Da man den Täter einwandfrei identifizieren kann, würde ich doch behaupten, dessen Haftpflicht (also die Pferdehalter) zahlt das.
Heute hat sich rausgestellt, dass wir beide unsere Pferde bei der Uelzener versichert haben. Spontane Reaktion: super, wird keine Probleme geben. Jetzt lese ich auf der Uelzener Seite, was in der Pferdehalter-Haftpflicht NICHT versichert ist (Zitat):
Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise alle Schäden
- aus vorsätzlicher Handlung
- zwischen Mitversicherten
Vorsätzliche Handlung ist klar, das ist hier aber ja nicht der Fall. Mich irritiert der zweite Satz. Heißt das jetzt, der Besitzer des beißenden Pferdes hat Pech, weil er auch bei der Uelzener versichert hat, und er muss meine Tierarztrechnung aus eigener Tasche zahlen? Oder heißt das, dass z. B. das ebenfalls bei der Uelzener versicherte (fiktive) Pferd meiner (ebenfalls fiktiven) Schwester, das meins gebissen hat und auch bei der Uelzener ist, nicht durch die Pferdehalter-Haftpflicht mit abgedeckt ist (wenn es aber bei der R+V versichert wäre, würde die R+V zahlen) ? Und wenn das fiktive Pferd nicht meines, sondern das des Stallbesitzers gebissen hätte, würde die Uelzener zahlen, auch wenn das Pferd des Stallbesitzers auch bei der Uelzener versichert ist?
Man merkt, ich bin verwirrt... (und eigentlich kann es mir auch egal sein, weil ich krieg die Behandlung auf jeden Fall bezahlt, ist mir grundsätzlich erstmal egal von wem, aber ich bin neugierig...)