Das declawing (also das Entfernen von Zehen!) ist definitiv eindeutig verboten UND eine Amputation und zusätzlich auch ein Verstoß gegen das TSchG im Hinblick auf die Betäubung.
Sowohl die Daumen (vorne), als auch die fünfte Zehe hinten (fälschlicherweise Wolfskralle, Afterkralle oder wie auch immer genannt) dürfen bei keinem Welpen in keinem Alter von niemandem entfernt werden, 10 Mal nicht ohne Schmerzausschaltung.
Ganz unabhängig vom Thema Qualzucht.
Und da sowas ja je nach Rasse durchaus gängige Praxis ist (wie gerade gelernt selbst von den vereinsinternen Kontrollinstanzen der seriösen VDH Vereine) und von sehr vielen als total normal angesehen wird (sonst könnte man doch wohl in einem Verein etwas dagegen unternehmen, wenn man das als grössere Gruppe innerhalb des Vereins wollte) kommen dann jetzt so Sachen wie mit den Vibrissen raus, wenn von externer staatlichen Stelle angefangen wird durchzugreifen und leider nicht so richtig viel Ahnung dabei ist.