Oder variiert das je nach Bundesland ?
Das variiert je nach Bundesland. Strafrechtlich kann es aber trotzdem von Belang sein, auch wenn es nicht explizit verboten ist.
Im von mir verlinkten Artikel steht "schon durch das Ziehen ihres Hundes Elmo sei die Angeklagte zu Sturz gekommen."
Naja, so im Prinzip muss ich halt in Deutschland meine/n Hund/e immer so führen, dass von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht, unabhängig ob im Gesetz noch was von einer Höchstzahl an Hunden angegeben ist. Beim einen Hund/Halter Gespann ist das schon bei einem Hund nicht gegeben, ein anderer führt auch 10 Hunde noch sicher. Und zumindest wenn ein Vorfall passiert ist, war es halt doch nix mit dem sicher führen, das Risiko hat man halt immer als Hundehalter, weil Unfälle nunmal passieren, aber bei bestimmten Konstellationen ist es halt irgendwie auch "vorhersehbar" dass es nur eine Frage der Zeit ist bis was passiert und bei anderen ist doch irgendwie jeder überrascht und es war einfach riesen Pech dabei. Leider überschätzen sich Menschen auch gerne mal selbst und gehen davon aus bestimmte Situationen unter Kontrolle zu haben, ohne böse Absicht.