übrigens gelten bzgl. Alkohol beim Fahrradfahren die gleichen Regelungen wie bzgl. Alkohol beim Autofahren und kann damit genauso zum Führerscheinentzug führen - und besonders unbelehrbare kann auch das Fahrradfahren für einen gewissen Zeitraum untersagt werden.
Das gilt auch, wenn man zu Fuß ist und am Straßenverkehr teilnimmt. Straße beinhaltet auch den angrenzenden Gehsteig.
Ja muss man aufpassen, ab 3 Promille nehmen sie dir die Schuhe ab![]()