Es muß klar im Mietvertrag aufgeführt sein, welche Geräte in der Küche als "mitvermietet" und welche als "überlassen" gelten.
Herd und Spüle gehören zur Grundausstattung. Alle weiteren Geräte müsste der Vermieter nicht stellen. Eigentlich müsstest Du Dir also Deinen eigenen Geschirrspüler oder die Mikrowelle selbst kaufen. In modernen Einbauküchen sind diese Getäte meist dabei. Gelten sie als mitvermietet, muß der Vermieter etwaige Reparaturen bezahlen. Sind die Geräte nur überlassen, trägt der Mieter die Kosten der Reparatur.
Gruß vom Deich
Deichhund