Beiträge von Eulili

    Worte können da nicht trösten, aber die Sicherheit, dass es Jamie nun gut geht und er so über die Regenbogenbrücke gegangen ist, wie man es sich wünschen würde, und die vielen schönen Erinnerungen an die Zeit mit ihm, das wird dir mit der Zeit ganz sicher helfen mit dem Verlust fertig zu werden.

    Ich finde den Gedanken, dass er bald wieder bei Euch sein wird wunderschön!

    Gestern beim Gassigang ist uns ein älteres Ehepaar begegnet, die unsere Franzi wohl total toll fanden. Wir kamen ins Gespräch und irgendwann kam natürlich die Frage nach der Rasse.

    Ich: Sie ist ein Bodeguero (Mix?)

    Er: Schatz, das wäre doch ein Hund für dich, das ist ein Bodenkehrer :-))

    Darf ich da nochmal auf das Katzenfutter eingehen? Mir wurde vom TA (in einem anderen Zusammenhang) mal erzählt, dass sie das auch gerne mal ein paar Tage für Hunde verordnen, da das Katzenfutter mehr Taurin enthält als Hundefutter und Taurin eben auch zur Entgifrung dient. Man könnte es dann natürlich auch dem Hundefutter zugeben, das birgt aber dann eher mal die Gefahr der Überdosierung und zudem ist dann Katzenfutter auch ganz einfach billiger.

    Normalerweise hat unsere Hündin nach dem letzten Gassigang ihren Schlafplatz aufgesucht und gepennt. Seit es so heiss ist, läuft sie auch erst mal von einem Ort zum anderen und sucht wohl einen von der Temperatur her angenehmen Platz. Wenn sie den dann gefunden hat (oder es eben abkühlt), dann schläft sie.

    Wenn Eure Kleine auf den kühlen Fließen schlafen will ist das doch okay (ich möchte bei den Temperaturen auch nicht im Daunenbett liegen :-). Vielleicht könnt Ihr der Kleinen ja in ihrem Schlafgitter die Möglichkeit bieten, dass sie sowohl auf den Fließen wie auch auf dem Kissen liegen kann, dann kann sie sich aussuchen, wo es angenehm für sie ist - und auch nachts, wenn es ihr dann vielleicht doch auf den Fließen zu kühl wird, auf das Kissen gehen?

    Grundsätzlich ist in diesem Fall zunächst mal ein mündlicher 'Vertrag" genauso rechtsgültig wie ein schriftlicher (433 BGB ff). Sollte die Vorbesitzerin jedoch einen gültigen Kaufvertrag über den Erwerb des Welpen haben, brauchst du einen Zeugen, der den mündlichen Vertrag im Falle eines Rechtsstreits bezeugen kann, sonst hast du leider schlechte Karten, wenn sie den Hund wirklich zurückfordern sollte.

    Allerdings kannst du tatsächlich die angefallenen Kosten für Futter, Tierarzt, Betreuung etc von der anderen Seite einfordern.

    Du kannst im Internet Formulare für Kaufverträge runterladen (oder es auch ganz einfach selbst formuöieren) und, sollte die Vorbesitzerin nun doch wegen der Kosten den Hund nicht mehr wollen, dann lass sie auf jeden Fall unterschreiben, dass sie den Hund an dich abgibt.

    Ich hoffe sehr, dass der Kleine bei euch bleiben kann :bindafür: