Hat hier wer die Lomma von Goodboy? Die gefällt mir so gut, aber die Rückentasche sieht so tief aus. Kommt man da trotzdem noch gut ran und kann man sich noch vernünftig hinsetzen wenn da was drin ist? Oder täuscht das auf den Bildern und die ist gar nicht so tief?
Beiträge von Maanuu
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Also der Käse ist sehr hart und nicht für Welpen geeignet. Steht bei mir zumindest drauf.
Ich habe davon welchen geschenkt bekommen und fand ihn auch zu hart. Man kann ihn aber in der Mikrowelle aufploppen lassen und darauf ist Fiete total abgefahren. Der ist dann aber vergleichsweise schnell aufgekauft.
Das Kaffeeholz wird hier auch sehr gerne genommen und hat uns bestimmt schon unsere Holzmöbel gerettet
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Hm ich finde dass das etwas nach Thripse-Schäden aussehieht. Sind auf der Rückseite vom Blatt kleine Krümelchen? In dem Fall würde ich den Ableger von deinen anderen Pflanzen fern halten. Aber die Hoffnung würde ich nicht aufgeben und dem Ableger Zeit geben, auch wenn das Blatt abstirbt
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Hast du mal ein Foto von dem Ableger? Wenn er schon Wurzeln bildet würde ich mir weniger Sorgen machen, dass das einzige Blatt gelb wird und abstirbt ist nicht so selten, weil der Ableger die Energie daraus zieht um die Wurzeln und dann den neuen Trieb zu bilden
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Marion Thäle ist südlich von Berlin
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Hast du noch irgendwo ein altes Smartphone rumliegen? Das müsste doch gehen
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Ich bin gerade ein bisschen neidisch. Bei uns gibt es weit und breit weder Kotbeutelspender noch Mülleimer. Es gab mal einen Mülleimer neber einer Bank, der wurde aber abgebaut. Dementsprechend kommt hier alles in die eigene Tonne
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Tierschutzhundeverordnung – aktueller Stand
Die letzten Wochen waren geprägt von Diskussionen mit Amtsveterinären, Behörden und Ministerien bezüglich der Umsetzung des § 10 der neuen Tierschutzhundeverordnung. Diese sieht unter anderem ein Ausstellungsverbot für Hunde mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen vor. Die Ausstellungen in Erfurt, Lingen, Dortmund und Neumünster sind die ersten Großveranstaltungen, die von der seit dem 1.1.2022 geltenden Fassung der Tierschutzhundeverordnung betroffen und mit sehr unterschiedlichen Anordnungen konfrontiert worden sind. Auch Sportveranstaltungen und Spezialrassehunde-Ausstellungen rücken zunehmend in den Fokus und fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich der Verordnung.
Die zuständigen Behörden haben sehr weitreichende Anordnungen erteilt, die teilweise auf veralteten und bedingt aussagekräftigen Daten beruhen. Als Basis werden in der Regel das Qualzuchtgutachten aus dem Jahr 2001, die Qualzucht- Datenbank des privaten QUEN-Netzwerks und das Fachbuch Breed Predispositions to Disease in Dogs and Cats von Alex Gough verwendet. Die genannten Quellen repräsentieren nicht die Populationen im VDH.
Besonderer Augenmerk wird dabei auf verdeckte Merkmale gelegt, die teilweise nur mit aufwendigen Untersuchungen festgestellt werden können. Die im VDH zur Zucht eingesetzten Hunde verfügen in der Regel über die erforderlichen Untersuchungsergebnisse. Aufgrund der vor vielen Jahren erfolgten Trennung von Zucht- und Ausstellungswesen nehmen jedoch viele Hunde an unseren Veranstaltungen teil, die nie zur Zucht eingesetzt werden. Für diese werden jetzt unter anderem genetische Untersuchungen verlangt.
Die Anordnungen, die auch Zwangsgelder vorsehen, wurden u.a. damit begründet, dass der VDH und seine Mitgliedsvereine es in der Vergangenheit versäumt hätten, Qualzuchten entgegenzuwirken. Diese Begründung verkennt, dass sich der VDH und seine Mitgliedsvereine seit Jahrzehnten für die Gesundheit der Hunde einsetzen und aufwendige Zuchtauflagen erlassen haben.
Der Vorstand des VDH, der Wissenschaftliche Beirat, die tierärztlichen Fachgesellschaften (CC, DOK und GRSK) und die VDH-Geschäftsstelle haben daher sehr intensiv an der Ausarbeitung der von den Amtsveterinären geforderten Konzepten gearbeitet. Dabei wurden die Daten aus Befragungen zu den Zuchtprogrammen der Mitgliedsvereine und Statistiken der drei Fachgesellschaften eingearbeitet.
Wir haben uns zunächst darauf konzentriert, den Auflagen mit Fakten zu begegnen und gemeinsam mit den Amtsveterinären Konzepte zu entwickeln. Dies hat dazu geführt, dass die Anordnungen teilweise entschärft wurden. Dennoch enthalten diese nach wie vor unverhältnismäßige Auflagen und unklare Rechtsbegriffe, die aus unserer Sicht von der Tierschutz-Hundeverordnung nicht abgedeckt sind. Juristische Schritte sind unausweichlich und werden vom VDH derzeit vorbereitet.
Für Leute die nicht auf den Link kommen Amy-Mama
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Ich liebe unsere Anhänger auch. Die ersten 500m ab unserem Haus sind absoluter Hundehighway. Da ich keine Lust auf die ganzen Hunde habe, kommt Fiete (15 Wochen alt) für den Weg in den Anhänger und am Feld darf er dann nebenher laufen. Den ganzen Trubel bekommt er trotzdem aus dem sicheren Anhänger heraus mit
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Beim DRC wird für die Labbis gerade überlegt, ob und in welchem Ausmaß ein Gentest auf Stargardt für die Zucht sinnvoll ist/verpflichtend sein sollte. Ich frage mich ob die ganze Thematik das Thema Gentests in der Zucht nicht negativ beeinflussen kann. Die Hürde, einen neuen Test für die Zuchtzulassung einzuführen wird damit um einiges höher und es werden sich bestimmt mehr Leute dagegen wehren, wenn sie befürchten müssen ihre Träger Hunde nicht mehr zur Zucht einsetzen zu können