Gefährdungshaftung hat nichts mit Schuld zu tun
Ja ok. Vielleicht verhält es sich ähnlich, wie mit den Waffen im Waffenschrank. Da hab ich ja auch Sorge zu tragen, dass niemand einfach Zugang hat. Hafte ich noch, wenn jemand das Schloss knackt?
Aber mit welchen Maßnahmen gegen Eindringen von außen bin ich denn dann fein raus, wenn ich einen Hund habe, der im Zweifel Ernst macht? Zwinger mit Schloss? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, so zu sichern, dass ich nicht hafte? Oder hafte ich letztendlich alleine deswegen immer, weil es mein Hund ist und ich habe gar keine Sicherheit, egal wie sehr ich sichere?
Entschuldigt die vielen (hoffentlich noch On Topic) Fragen, scheinbar bin ich um die Uhrzeit besonders neugierig