Alles anzeigenAlles, was Bonadea sagt, außer:
Wenn Sinushaare so eine untergeordnete Rolle in der Evolution gespielt hätten, wieso sind sie dann derart weit im Tierreich verbreitet?
Brustwarzen bei männlichen Säugetieren sind völlig überflüssig, es gibt sie trotzdem zuhauf.
Möglicherweise sind Vibrissen an vielen Hunde(rasse)n nicht mehr so nützlich wie sie es mal waren oder sein könnten. Sie waren aber einfach nur unnütz und nicht gefährlich, sodass sie aus dem Grund nicht verschwunden sind.
Und auch wenn ich hier anderer Meinung bin, was die Evolution der Sinushaare angeht, so bin ich der Meinung, dass vorhandene Organe nicht* amputiert gehören. Weder Vibrissen, noch Brustwarzen.
*wobei mir immer wieder die Einschränkung "nicht ohne vernünftigen Grund" dazu in den Sinn kommt. Ich weiß, dass damit die Landwirtschaft gemeint ist, wo man Hoden, Hörner, Schwänze amputiert.
Aber kann ein vernünftiger Grund nicht auch auf die Vibrissenthematik zutreffen? Höhere Hygiene + unzumutbar langes Verharren, um Bart von Vibrisse zu trennen, sodass beides abgeschoren werden darf?
Zu den letzten Sätzen: Ja, kann. Aber hier bewegt man sich in einem rechtlich nichts abgesicherten Raum. Und das ist mit eine Krux für die Halter.
Aktuell noch ist die Bewertung des Abschneidens der Vibrissen als Amputation nicht direkt in irgendeiner Verordnung festgelegt, sondern es ist eine (sich auf Gutachten stützende) Auslegung der TSchHVO. Heißt: Es ist rechtlich nicht ausdifferenziert und entsprechend gibts auch keine rechtlich ausdifferenzierte Auslegung dafür, was „sinnvolle Gründe“ für das Kürzen der Vibrissen sein könnten.
Ebenso gibts daher (noch?) keine standardisierten Verordnungen dafür, was da wie geprüft wird. Was unter Anderem mit ein Grund dafür sein wird, was hier die Diskussion wieder belebt hat (aus der ich mich bewusst raushalte, weil ich kein Mitglied der entsprechenden Social Media Plattformen bin und deshalb absolut nicht beurteilen kann, was da passiert ist).
Für mich als Halter eines Pudels jenseits vom Ausstellungswesen heißt das: Wenn ich mich dazu entscheide, meinem Hund im Rahmen von aus meiner Sicht artgerechter Pflege die Vibrissen zu kürzen und das als das „kleinere Übel“ betrachte, trage ich das Risiko, dass bei einer etwaigen Anzeige die zuständige Behörde zu einer anderen Einschätzung kommt als ich und ich entsprechend belangt werde. Ist jetzt so. Gefällt mir nicht, muss mir nicht gefallen. Aber dieses Risiko habe ich mit diesem Hund „eingekauft.“ Ich kann noch nicht mal behaupten, dass das völlig unwissend war, ich hatte es nur damals bei Weitem nicht in der Tragweite eingeschätzt, die es (für mich) aktuell tatsächlich hat.
Österreich hat laut Auskunft des dortigen Tierschutzbunds nachkorrigiert, da ist mittlerweile nur noch das Scheren der Vibrissen aus ästhetischen oder kommerziellen Gesichtspunkten untersagt. Es sei nun dahingestellt, ob das aus Sicht des Tierschutzes zu begrüßen ist. Ja, bei Pferden und Katzen z. B. wird es schlecht möglich sein, so easy pflegerische Gründen für das Kürzen der Vibrissen anzuführen, insofern ist die Regelung auch weiterhin nicht obsolet. Bei Hunderassen mit Bart wird damit die weitere Auseinandersetzung mit der Frage umgangen.
Das neue TSchG in Deutschland ist noch nicht verabschiedet. Ich hoffe, dass nach der Verabschiedung etwas mehr rechtliche Klarheit geschaffen wird. Allerdings sollten sich die Halter von Bartrassen auch bewusst machen, dass das TSchG nicht auf Hunde bzw. spezielle Rassen zugeschnitten ist und es auch nicht sein kann, es muss praktisch anwendbar für alle erfassten Tierarten bleiben. So dass es gut sein kann, dass man als doch relativ kleine Interessensgruppe nicht umfassend vom Gesetzgeber „bedient“ wird. So dass da möglicherweise eine Lücke bleiben wird.
Sinnvoll wäre es, wenn sich die entsprechenden Interessensverbände konstruktiv und auch selbstkritisch mit dem Thema auseinandersetzen würden.