Beiträge von Phonhaus

    Keine weitere Idee, aber mein aufrichtiger und tief empfundener Neid sei Dir gewiss :nicken:

    Hier standen ein paar alte Wiesenchampignons, das war‘s an Sichtung die Woche:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Herzlichen Glückwunsch, SineundAmy :smile:

    Hier gab es heute Abend Schaltibarschtschiai für den Mann, mittags hatte er Brot mit Leberwurst.

    Da ich nach großer Gassirunde, Einkauf und Pudelschur erst um halb 4 Frühstück, Mittagessen und Teetrinken hatte, konnte ich mich nicht zum Abendessen aufraffen. Wir waren heute im Paradieschen einkaufen und ich kam am Biokäse leider nicht vorbei, daher gabs einen Käseteller, vegane Snackwürstchen, Obst und Gemüse zu Kamutgebäck. Das Brioche war für die Hunde :smile: Ab Sonntag ist der Köse alle und der Urlaub vorbei, dann heißt es wieder vegan essen für mich.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Hmh, war wohl missverständlich von mir ausgeführt, sorry. Ich erwarte mir da keine Antwort von Dir, sondern habe gedanklich auf dem Problem herumgekaut bzw. der impliziten Frage, ob der Verbot des ERG in Hinblick auf TSchG und TSchHVO in Deutschland verhältnismäßig ist, wenn man ggf. mögliche legitime Interessen für den Einsatz dagegenstellt. Die Überlegung „wie viele …“ ist so meine Art zu versuchen, da gedanklich eine Relation herzustellen.

    *Sascha*

    Ich verstehe Deine Frage. Gegenfrage: Hattest Du den Eindruck, dass das Gerät in überwiegender Mehrheit sachkundig und nicht Schmerz verursachend eingesetzt wurde, als es noch nicht verboten war?

    Ich hab mich auf die Waffengesetze bezogen wegen des Zitats darüber, dass die Grausamkeit beim Menschen liegt und nicht beim Tool :smile:

    *Sascha* , Wonder2009

    Danke für die Erklärung.

    *Sascha*

    Bei Deinem Beispiel müsste man sich also Folgendes fragen: 1. „Wie viele Hunde gibt es, bei denen diese Art von neu aufgebautem Rückruf nur über das ERG erreicht werden kann und bei wie vielen dieser Hunden wird es dann auch erfolgreich erreicht - und wie steht es in Relation zu dem Schaden, der durch freie Einsetzbarkeit des Geräts angewandt werden kann.

    Wonder2009

    Im Endeffekt die gleiche Frage. Ich hab noch kein genaues Bild, was Du meinst mit „absichern“, vermute aber, das Konzept wäre ähnlich wie von *Sascha* geschildert. Auch da wäre für mich halt die Frage, für wie viele Hunde dieser Übungsaufbau die einzig realistische Aussicht auf Erfolg wäre (also „Erfolg“ gedacht als klare und dauerhafte Verbesserung der Lebensqualität des Hunds) und wie das in Relation steht zum potenziellen Schaden bei freier Einsetzbarkeit.

    Nein, es macht keinen Sinn, ein Tool nur einmal für den Ernstfall anwenden zu wollen. Nach meiner ganz persönlichen subjektiven Wahrnehmung ist es aber doch sehr oft so, dass Hundehalter eben wegen des eingetretenen Ernstfalls zu einem Tool greifen und es genau dann auch einsetzen. Und dann hat man genau das, was (vermute ich) hier mit „den Hund sinnlos brutzeln“ gemeint ist. Und das muss bei entsprechenden Verordnungen halt mitbedacht werden.

    Ich vermute, wir sprechen hier über Hunde, die jagen bzw. aggressiv auf Artgenossen, Menschen oder andere Tiere gehen?

    Wenn ja: Was ist die Logik? Über das ERG eine Schreckreiz zu setzen, der den Hund das Verhalten abbrechen lässt, oder über das ERG das Nichtbefolgen des Abbruchs so drastisch zu bestrafen, dass der Hund das unerwünschte Verhalten unterlässt, dass er trotz ansonsten sicherer Führung und guter Ausbildung durch seinen Halter ausübt?

    Weder ganz das eine, noch ganz das andere.

    Dem Hund über negative Verstärkung den Rückruf beibringen und dies wenn nötig absichern.

    Aber man kann natürlich auch einfach das Fehlverhalten passivieren

    Ich bin gerade nicht sicher, ob wir hier ans Gleiche denken. Bist Du bei der Ausbildung, oder im „Ernstfall“ (also „Hund startet gerade durch“)? Bzw. bei einem Training, das den „Ernstfall“ provoziert?

    Oder gibt es - ich meine die Frage jetzt ernst, nicht schnippisch - tatsächlich wichtige Einsatzgebiete, in denen der Einsatz ERG nicht ersetzt werden kann?

    Wenn du mit einem Ferntrainer sauber aufbaust, dann gibt es eine sehr realistische Chance, Hunde in den Freilauf zu bekommen, die du ansonsten wahrscheinlich nie von der Leine lassen könntest, weil sie niemals ausreichend sicher abrufbar werden.

    Ich vermute, wir sprechen hier über Hunde, die jagen bzw. aggressiv auf Artgenossen, Menschen oder andere Tiere gehen?

    Wenn ja: Was ist die Logik? Über das ERG eine Schreckreiz zu setzen, der den Hund das Verhalten abbrechen und sich umorientieren lässt, oder über das ERG das Nichtbefolgen des Abbruchs so drastisch zu bestrafen, dass der Hund das unerwünschte Verhalten unterlässt, dass er trotz ansonsten sicherer Führung und guter Ausbildung durch seinen Halter ausübt?

    Ich bestreite gar nicht, dass es auch an der Person hängt bzw. an der Art des Einsatzes. Aber ganz personenunabhängig ist eine „Verführbarkeit“ da - durch die Distanz und durch die Anonymität. „Tools“ sind daher teils aus gutem Grund verboten, deshalb gibt es z. B. auch Waffengesetze. Auch wenn nicht jeder dieses „Tool“ unsachkundig oder grausam schmerzhaft einsetzt bzw. aus einer bestimmten Sichtweise der Einsatz sogar als sinnvoll erachtet werden könnte.

    Man kann weder Grausamkeit noch Unwissenheit noch Dummheit verbieten. Und wie ich in einem anderen Thread schon angemerkt habe: Ich würde mir auch keine staatliche Regulierung wünschen, die grundsätzlich unter der strikten Maßgabe handelt, dass Menschen nicht eigenverantwortlich und ethisch handeln können.

    Da bleibt dann halt die Möglichkeit des Eingriffs im Kleinen, wie z. B. das Verbot eines „Tools“, für dessen unverzichtbaren Nutzen es recht wenig Argumente gibt, für dessen Schaden aber viel. Zumal unsere Tierschutzgesetzgebung da sehr eindeutig ist.

    Oder gibt es - ich meine die Frage jetzt ernst, nicht schnippisch - tatsächlich wichtige Einsatzgebiete, in denen der Einsatz ERG nicht ersetzt werden kann? Ich kenne entsprechende Argumente aus dem Bereich der Jagdhundeausbildung. Aber halt auch nicht ausgeführt, weil Rückfragen dann halt gerne wieder mit Statements beantwortet werden in die Richtung, dass man mit Ahnungslosen (und ja, in dem Bereich bin ich ahnungslos, gebe ich gerne zu) darüber nicht sprechen könne. Allerdings gibts von den mir hier bekannten Jägern gerade mal Zwei, bei denen ich (mit meiner Brille) einen wirklich guten, kompetenten Umgang mit ihren Hunden sehe. Bei denen dafür außerordentlich, aber da gibts halt auch die Anderen.

    Hyäne

    Hier mal Bilder vom Making Of, das sollte alles auch als Füllmasse für Pizzabrötchen funktionieren. Der Flammkuchenteig ist mit Kokos-Joghurtersatz bestrichen, die Salamischnipsel sind Billie Green Snacksalami und der Käse ist Violife Pizza Mix (anzumerken ist da allerdings, dass der Goudaersatz von denen von Ökotest eine Watsche bekommen hat. Mir schmeckt er halt sehr gut, daher ignoriere ich das).


    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Fertig:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.