@DaisyMaisy
Stimmt so nicht. § 6 Abs. 1 Satz 2 TSchG sagt:
„Für Haustiere ist die operative Unfruchtbarmachung im Einzelfall erlaubt, wenn sie nach der Indikation eines Tierarztes geboten ist oder eine unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll.“
Dass man die Fortpflanzung auch anders verhindern kann bzw muss, steht da nicht. Auch, wenn das immer wieder so postuliert wird.
Sorry Hundebär für‘s offtopic.