Beiträge von Fenjali

    500 ml für 54,90 €?

    Was ist da drin? Flüssiges Gold? :hilfe:

    Klar, wie bei allen Tiersachen. :D

    Da ist drin: Ginseng, Propolis, Mariendistel, Artischockensaft, Lecithin, Rote-Bete-Saft, Kieselsäure.

    Schaden kann es nicht, aber die Komponenten würde ich einzeln kaufen. Dann kostet das nur ein paar Euro.

    Was macht er dann in Fällen, wo kein Besitzer erreichbar ist, etwa bei Fundtieren? Veterinäramt hinzuziehen,

    Genau. Und das kann einen Eilantrag bewirken (steht so auch im Artikel)

    Rosilein: Wahrscheinlich hätte sich Dr. Rückert zunächst bei dir informieren sollen.

    Zitat:

    "Wichtig für Sie als Tierbesitzer ist, dass der Gesetzgeber mit der Generalklausel vom vernünftigen Grund die Verantwortung nach unten durchgereicht hat, und zwar im Fall der Einschläferung von Tieren an mich als Tierarzt. Ich ganz allein muss entscheiden, was einen vernünftigen Grund zur Euthanasie Ihres Tieres darstellt, und ich ganz allein werde mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, wenn ein Gericht im Einzelfall meine Einschätzung für falsch hält. Das ist keine theoretische Gefahr, sondern schon mehrfach passiert. Sie als Tierbesitzer können also die Einschläferung Ihres Tieres zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Situation für gerechtfertigt und richtig halten, die letztendliche Entscheidung aber habe ich zu treffen und zu verantworten."

    Und weiter heißt es:

    "In der juristischen Literatur herrscht Übereinstimmung, dass sich aus dieser Formulierung ergibt, dass ein Tierarzt, der länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden bei einem Tier nicht durch schmerzlose Tötung beendet, sich ebenfalls strafbar macht."

    Quelle: https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.p…odul=3&ID=19944

    Ergibt mMn auch Sinn, denn sonst würde man ja praktisch einem Laien die Beurteilung überlassen, wann eine Einschläferung geboten ist und wann nicht.

    Wie dem auch sei: Eine Euthanasie ist ja in diesem Fall hier durch einen TA wohl noch nicht einmal vorgeschlagen, geschweige denn dringend angeraten worden.

    Natürlich schildert ein aufgebrachter Tierhalter "anschaulich". Ich finde aber , ob ein Tier noch weiterleben kann oder nicht, sollte trotzdem ein TA beurteilen, der das Tier kennt.

    Und ja, wenn dem Hund das Leben nicht mehr zugemutet werden kann, kann ein Tierarzt alleine entscheiden, ob er eingeschläfert wird. Ein Tier, das sich definitiv quält, darf er nicht am Leben halten. Wenn hier aber von palliativer Behandlung die Rede ist, wird es soweit noch nicht sein.

    Ich würde zumindest noch einen zweiten Tierarzt konsultieren.

    Außerdem ist mein Hund behandelt: er bekommt Programm, was der Vermehrung der Flöhe vorbeugt und zusätzlich ein Floh- bzw. Zeckenabwehrmittel.

    Ich finde es seltsam, trotz allem lebende Flöhe (unterschiedlicher Größe - sehr groß, klein,...) zu finden.

    Es kann schon sein, dass die gegen die ganzen Mittelchen, die von vielen Hundehaltern routinemäig angewendet werden, resistent werden.

    Ich finde es leichtfertig, hier per Ferndiagnose einen Rat zu geben, der ein Leben auslöscht. Wir sind hier keine Tierärzte und haben den Hund noch nicht einmal gesehen! Es geht hier immerhin um ein Leben und nicht um ein kaputtes Auto. Da sollte schon ein Tierarzt entscheiden, was möglich ist und was nicht und nicht eine Forengemeinde, die den Hund nicht kennt.

    Ich blick da nicht ganz durch: Eine Zyste drückte auf den Nerv, deshalb war der Hund harnininkontinent und konnte nicht laufen. Deshalb wurde operiert. Dabei wurde, offenbar ohne dich vorher informiert zu haben, auch noch die Milz entfernt, weil dort "Gewächse" waren, die in die Beinmuskeln wachsen!? :ka:

    Nach der OP musste der Hund entwässert werden und ist vollständig inkontinent und gelähmt, was er auch schon vorher war (weshalb ja operiert wurde) . Konnte denn die Zyste nicht entfernt werden? Wegen der Blähungen gibst du Schmerzmittel und denkst über Einschläferung nach. Hat er denn Schmerzen?

    Wenn einfach nur die Hinterpartie gelähmt ist, wie es z.B. nach einem Bandscheibenvorfall sein kann, käme vielleicht ein Hunderolli in Betracht. Damit wäre der Hund hinten wieder mobil.