Was macht er dann in Fällen, wo kein Besitzer erreichbar ist, etwa bei Fundtieren? Veterinäramt hinzuziehen,
Genau. Und das kann einen Eilantrag bewirken (steht so auch im Artikel)
Rosilein: Wahrscheinlich hätte sich Dr. Rückert zunächst bei dir informieren sollen.
Zitat:
"Wichtig für Sie als Tierbesitzer ist, dass der Gesetzgeber mit der Generalklausel vom vernünftigen Grund die Verantwortung nach unten durchgereicht hat, und zwar im Fall der Einschläferung von Tieren an mich als Tierarzt. Ich ganz allein muss entscheiden, was einen vernünftigen Grund zur Euthanasie Ihres Tieres darstellt, und ich ganz allein werde mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, wenn ein Gericht im Einzelfall meine Einschätzung für falsch hält. Das ist keine theoretische Gefahr, sondern schon mehrfach passiert. Sie als Tierbesitzer können also die Einschläferung Ihres Tieres zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einer bestimmten Situation für gerechtfertigt und richtig halten, die letztendliche Entscheidung aber habe ich zu treffen und zu verantworten."
Und weiter heißt es:
"In der juristischen Literatur herrscht Übereinstimmung, dass sich aus dieser Formulierung ergibt, dass ein Tierarzt, der länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden bei einem Tier nicht durch schmerzlose Tötung beendet, sich ebenfalls strafbar macht."
Quelle: https://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.p…odul=3&ID=19944
Ergibt mMn auch Sinn, denn sonst würde man ja praktisch einem Laien die Beurteilung überlassen, wann eine Einschläferung geboten ist und wann nicht.
Wie dem auch sei: Eine Euthanasie ist ja in diesem Fall hier durch einen TA wohl noch nicht einmal vorgeschlagen, geschweige denn dringend angeraten worden.